„Klein“-Unternehmer ohne Umsatzsteuer
Vielleicht betreiben auch Sie ihr Unternehmen als sogenannter „Kleinunternehmer“. In diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an. Bestenfalls ist auch keine Einkommensteuer zu bezahlen, da Ihr Gewinn unter der Steuergrenze liegt. Das alles klingt recht einfach, ist es aber nicht immer. Unterschätzen Sie nicht die Möglichkeit finanzieller Optimierung. Andererseits gibt es viele Fallstricke und Verpflichtungen.
Bedenken Sie Umsatzhöhen, Kundenstruktur, Liefer- und Leistungsorte, geplante Investitionen sowie Zeitpunkt, Bindungswirkung und Widerruf einer Verzichtserklärung.
Werden Grenzen überschritten, fällt Umsatzsteuer an. Oft lohnt sich aber auch der bewusste Verzicht auf die Befreiung. Pauschalierung ermöglicht einen kleineren Gewinn mit kleinerer Einkommensteuer und Sozialversicherung. Vielleicht ist sogar eine Befreiung von der Sozialversicherung möglich. Aber nur, wenn Sie früh genug Anträge stellen.
Unser Tipp: Nehmen Sie einen Beratungstermin wahr - es lohnt sich!
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