Abgabe für Nebenwohnsitzer
"Zuagroaste" sollen bald mitzahlen

- Erst vor wenigen Wochen hatte die Stadt Wien eine Abgabe für Wohnsitze angekündigt, die nicht als Hauptwohnsitz deklariert sind.
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In Niederösterreich steht die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe im Raum, wie es bereits in anderen Bundesländern der Fall ist. Wie denkt man im Bezirk Waidhofen darüber?
BEZIRK WAIDHOFEN. Die Finanzierung der öffentlichen Leistungen in den Gemeinden soll mit einer solchen Abgabe gerechter werden, da derzeit Gemeinden über den sogenannten Finanzausgleich vom Bund keine Abgeltung für Nebenwohnsitzer erhalten.
Diese nutzen jedoch sehr wohl die nicht über Gebühren finanzierte (Kanal, Wasser, Müll) hinausgehende öffentliche Infrastruktur in den Gemeinden. Zum Beispiel die Schneeräumung, die Straßenbeleuchtung, Spielplätze, Freibäder oder Kulturangebote, die wiederum nur über hohe öffentliche Zuschüsse oder überhaupt nur mit Steuergeld von den Gemeinden finanziert werden.
Bezirk Waidhofen besonders betroffen
"Wien lässt sich ständig etwas neues einfallen um Menschen mit je einem Wohnsitz in Wien und in NÖ dazu zu bewegen ihren Hauptwohnsitz nach Wien zu verlagern. Wir müssen darauf reagieren. Der Bezirk Waidhofen hat bei 25.496 Hauptwohnsitzer 7.003 Nebenwohnsitzer. Das heißt die Infrastruktur muss für 33.499 Einwohner bereit gestellt werden, wir bekommen aber nur für 25.496 Einwohner Steuergelder. Alle anderen Bundesländer haben eine derartige Abgabe schon," informiert Gemeindebund-Bezirksobmann Eduard Köck.
Auch Gemeindevertreterverband-Bezirksvorsitzender Kurz Lobenschuss stimmt dem zu: "Der Bezirk Waidhofen ist im NÖ Spitzenfeld der Zweitwohnsitze. 27,7 Nebenwohnsitzer auf 100 Hauptwohnsitzer sprechen eine klare Sprache. Aktuell erleben wir einen Rückgang an Infrastruktur – Schulen, Kindergärten, Gasthäuser, Vereine und Feuerwehren haben mit dem Bevölkerungsrückgang zu kämpfen, dies alles kann kein Zweitwohnsitzer aufhalten, wenn er im Sommer am Wochenende und im Urlaub vor Ort ist."
Finanzielle Auswirkungen
"Wasserversorgungsanlagen sind so konzipiert, dass über die Wasserabgabenmenge der Wasserpreis festgelegt wird. Geringere Abnahmemengen haben einen höheren Wasserpreis zur Folge. Bei kleinen Anlagen mit hohem Zweitwohnsitzeranteil sind diese Wasserversorgungsanlagen nur mehr defizitär zu betreiben. Dies ist nur ein Beispiel! Ältere Menschen haben im Winter im eigenen Ort das Problem mit ungeräumten und ungestreuten Gehsteigen/Straßen, da die Zweitwohnsitzer auf die Anrainerverpflichtung schlicht vergessen. Die Gemeinde muss hier helfen – meist unentgeltlich!", gibt Kurt Lobenschuss zu bedenken.
Lobenschuss und Köck hoffen beide, dass das Gesetz zügig im Landtag beschlossen wird und so der Weg für zusätzliche Einnahmen für die Gemeinden freigemacht wird. Den Zeitrahmen gibt dabei der Gemeindebund und die Landesregierung vor.
Situation in den Gemeinden
Verhältnis Hauptwohnsitzer/Nebenwohnsitzer
- Dietmanns 1.054/259
- Dobersberg 1.554/395
- Gastern 1.165/311
- Groß Siegharts 2.676/658
- Karlstein 1.456/376
- Kautzen 1.068/514
- Ludweis-Aigen 875/352
- Pfaffenschlag 926/277
- Raabs 2.635/1.123
- Thaya 1.467/353
- Vitis 2.691/564
- Waidhofen-Stadt 5.213/1.246
- Waidhofen-Land 1.292/151
- Waldkirchen 486/184
- Windigsteig 947/240
Quelle: Statistik Austria, 01/2024
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