"Reine Tötungslust"
Geldstrafen und Waffenentzug wegen Eulen-Abschuss
Obwohl die drei Angeklagten vor dem Welser Landesgericht bestritten, im April eine Waldohreulen-Familie im Nest abgeschossen zu haben, zeichnete sich für den Richter ein eindeutiges Bild ab: Für ihn haben die Männer aus "reiner Tötungslust geballert".
WELS, GRIESKIRCHEN. Wie berichtet wurden drei Männer, ein 31-Jähriger und sein 36-jähriger Bruder sowie der 67-jährige Vater beschuldigt, ein Waldohreulen-Nest gezielt mit Schrotwaffen beschossen zu haben. Das Muttertier sowie die vier Küken wurden laut Polizei durch Munition aus solchen Waffen getötet. Vor Gericht leugneten die drei Grieskirchner die Tat - jedoch verwickelte sich der jüngere Sohn in Widersprüche: Der gab zu, auf dem belastenden Beweisfoto, auf dem drei Männer um dem Baum mit den Vogelnest zu sehen waren, abgebildet zu sein - sein Bruder und der Vater wollten sich auf der Ablichtung aber nicht wieder erkennen. Auch die Aussagen von Augenzeugen widerlegten die Geschichte des Trios.
Gehören nicht in die Jagd
Der Richter ließ die Erklärung der drei Männer nicht gelten. Dernach hätten sie lediglich die Jagdhunde "schussfest" machen wollen und eine Problem-Krähe getötet. Für den Rechtssprecher haben die drei Angeklagten "aus reiner Tötungslust geballert" und die Eulen grundlos abgeschlachtet. "Und dafür habe ich kein Verständnis", so der Richter. Paragraph drei des Oberösterreichischen Jagdrechts, der die Pflicht zur Hege des Wildes vorschreibt, konnte keiner der drei Männer zitieren. Und das, obwohl der 37-Jähre sogar als Jagdschutzorgan eingesetzt ist. "Sie haben alle drei im Jagdbetrieb nichts verloren", so das Resümee des Richters, der den Vater und seine Söhne im Sinne der Anklage wegen Tierquälerei schuldig sprach.
Geldstrafen und Waffenentzug
Der jüngere Sohn sowie der Vater wurden zu Geldstrafen in Höhe von je 1.200 Euro verurteilt. Der ältere Sohn, der als Jagdschutzorgan tätig ist, muss 8.000 Euro zahlen. Zudem werden die Schusswaffen der drei Männer eingezogen und ein Waffenverbot über das Trio verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil zu milde
Tierschutzorganisationen wie die Pfotenhilfe üben Kritik: Für sie sei das Urteil nicht angemessen. "Es ist wirklich ein handfester Skandal, was da passiert ist, aber genauso erschütternd finde ich, wie wenig Tiere bei unseren Justizbehörden zählen. Bei einem Strafrahmen von zwei Jahren Freiheitstrafe nur Geldstrafen zu verhängen, verstehe ich nicht. Das ist einfach nicht abschreckend genug", wettert Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. Ihr nach müssen Behörden die Tötung fühlender Lebewesen ernster nehmen und dementsprechend ahnden.
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