Ab 1. Juni
Keine Maskenpflicht mehr im Wiener Handel, aber in den Öffis
Die Bundeshauptstadt setzt ihren "Wiener Weg" fort. Die Maskenpflicht wird auch weiterhin in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen sowie in den Öffis beibehalten. Jedoch fällt die Maskenpflicht in den Supermärkten und Drogeriemärkten – der Beschluss tritt ab Mittwoch, 1. Juni, in Kraft.
WIEN. Vor genau einer Woche wurde von der Bundesregierung das Aus der Maskenpflicht ab 1. Juni verkündet. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) gab daraufhin bekannt, dass man in der Bundeshauptstadt weiterhin den konsequenten "Wiener Weg" gehen werde.
Denn in allen anderen Bundesländern fällt die Maske mit 1. Juni überall, mit Ausnahme jener Bereiche, in denen sich vulnerable Gruppe befinden. Beispielsweise in Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen und bei Gesundheitsdienstleistungen.
Ab 1. Juni wird auch in Wien die Maskenpflicht im Handel zur Gänze aufgehoben. Das heißt, im Supermarkt, in der Drogerie, bei der Post, in der Trafik und in der Bank muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Nur die Apotheken sind hier ausgenommen, da diese nach wie vor PCR-Testungen anbieten, und hier eventuelle Verdachtsfälle zusammenkommen.
Maske bleibt in den Öffis
In den Öffis sowie in Ordinationen und Spitälern bleibt die Maskenpflicht aufrecht. In Spitälern, Alten- und Pflegeheimen brauchen Besucherinnen und Besucher neben der FFP2-Maske außerdem einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Auch wenn die Maske im Wiener Handel komplett wegfällt, bleibt sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufrecht. In Bus, Bim, U-Bahn und im Taxi muss weiterhin eine Maske getragen werden.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zum "Wiener Weg": „Die Gesundheit der Bevölkerung ist für uns immer noch das wichtigste“. Wien sei in der Pandemie durch seinen konsequenten Weg immer auf der sicheren Seite gewesen.
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