Corona-Maßnahmen
Österreichweite 2-G-Regel ist in Kraft
In welchen Bereichen nur noch geimpften oder genesenen Personen der Zutritt gestattet ist lesen Sie hier.
ÖSTERREICH. Seit 8. November heißt es für ganz Österreich: Aus 3-G wird 2-G. Also überall dort, wo bislang die 3-G-Regel galt, haben nur noch genesene oder gegen Corona geimpfte Personen Zutritt. Konkret betrifft dies folgende Bereiche: körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie und ähnliche Settings, Theater, Kinos und Opernhäuser (aber keine Museen), Sport- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen mit über 25 Teilnehmern sowie Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Ausgenommen sind etwa Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, außerdem die Begleitung bei einer Geburt – mit FFP2-Masken-Tragepflicht. Bis 6. Dezember besteht in puncto 2-G eine Übergangsfrist, in der Personen mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test Zutritt gewährt wird. Wichtig ist es auch zu wissen, dass Antikörper-Tests generell nicht mehr als G-Nachweis berücksichtigt werden.
Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3-G-Regel. In besonders sensiblen Bereichen (Nachtgastronomie, Großveranstaltungen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen) sind für die Mitarbeiter jedoch strengere Regeln vorgeschrieben.
Was bedeutet das für Kinder?
Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind Kinder von der G-Nachweispflicht ausgenommen. Bei Dreizehn- bis Fünfzehnjährigen wird der Ninja-Pass dem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Für Jugendliche, die das neunte Schuljahr abgeschlossen haben, gilt 2-G. (Stand: 10.11.21)
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