Polizei greift durch
„Corona-Scherze“ führen zu Konsequenzen
Mehrere Festnahmen in Wien aufgrund des Verdachtes von "Vorsätzlichen Gefährdungen von Menschen durch übertragbare Krankheiten."
WIEN. Die Wiener Polizei weist die Bevölkerung eindringlich darauf hin, dass jegliches Vortäuschen oder das wissentlich falsche Behaupten einer ansteckenden Krankheit strafbar ist und strafrechtliche Anzeigen nach sich zieht.
Gerade in fordernden Zeiten ist es umso wichtiger, das eigene Handeln diesbezüglich zu überdenken und ein dem Ernst der Lage entsprechendes Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen. Dennoch gibt es leider immer noch Menschen, denen das nicht bewusst sein dürfte. Allein in Wien kam es diesbezüglich zu Festnahmen und Anzeigen.
Bahnhof Meidling:
Eine 40-jährige bespuckte einen 17- und einen 18-Jährigen am Bahnhof Meidling und behauptete, am Corona-Virus erkrankt zu sein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Festnahmeanordnung erteilt und die betreffende Person festgenommen. Nach erfolgter Testung in einem Krankenhaus wurde die 40-Jährige in eine Justizanstalt überstellt.
U-Bahn-Station Währinger-Straße:
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in einer U-Bahn-Station Währinger Straße. Ein 48-jähriger behauptete, am Corona-Virus erkrankt zu sein und spuckte einem 26-Jährigen ins Gesicht. Der 26-Jährige wehrte sich mit einem Schlag ins Gesicht des Tatverdächtigen. Die Angaben des mutmaßlichen Täters bezüglich einer Corona-Erkrankung erschienen unglaubwürdig. Der 48-jährige wurde angezeigt.
Währinger-Straße:
Beamte der Polizeiinspektion Stiftgasse wurden wegen eines befürchteten Unfalls in einer Wohnung alarmiert. Ein Mann dürfte beim Video-Chatten zusammengebrochen sein. Weil auch eine Covid-19-Erkrankung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde ein besonders ausgerüstetes Kompetenzteam der Bereitschaftseinheit hinzugezogen.
Nach der Wohnungsöffnung durch die Berufsfeuerwehr Wien fanden die Beamten einen stark alkoholisierten 28-Jährigen vor, der behauptete, am Corona-Virus erkrankt zu sein. Die Angaben schienen nicht glaubwürdig und bei den Einsatzkräften entstand der Eindruck, dass es sich um einen „Scherz“ handeln könnte. Die zuständige Gesundheitsbehörde (MA15) wurde zwecks möglicher weiterer Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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