Wiener Extremist
Einreiseverbot gegen Sellner könnte weiter geprüft werden
Medial kolportiert wurde, dass der Wiener Rechtsextremist Martin Sellner in Deutschland verdeckt zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Nur einen Tag darauf testete Sellner, ob er überhaupt einreisen darf. Dies ist ihm gelungen, beim nächsten Mal könnte dies anders ausschauen.
WIEN/DEUTSCHLAND. Nachdem der rechtsextreme Wiener Martin Sellner an einem Geheimtreffen nahe Potsdam teilgenommen hatte, gab es in Deutschland eine Vielzahl an Protesten. Politiker der AfD, Unternehmer, bekannte Rechtsextreme und auch Teile der CDU nahmen an der Konferenz teil, es wurde über die "Remigration" von Menschen diskutiert. Seitdem gehen die Bürgerinnen und Bürger "gegen Rechts" in Deutschland, aber auch in Wien, auf die Straße.
Auch ein juristisches Nachspiel sollte Sellners Auftritt im Nachbarland haben - zumindest wurde dies so kolportiert. Denn wie der "Spiegel" am vergangenen Wochenende berichtete, soll der Österreicher zur Fahndung bei den deutschen Behörden ausgeschrieben worden sein. Eine Einreise würde dadurch unmöglich. Sellner versuchte in weiterer Folge gleich am Montag darauf, den Grenzübergang zu übertreten und nach Passau zu fahren. Dies gelang ihm - trotz ausführlicher Polizeikontrolle. Sein Resümee: Das medial berichtete Einreiseverbot war nichts als "Theaderdonner", mehr sei nicht dahinter. MeinBezirk.at berichtete:
Was hat es nun mit der Einreisesperre für Sellner auf sich? MeinBezirk.at hat bei der zuständigen deutschen Behörde nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist.
Es wird geprüft
Die deutsche Bundespolizei, welche Sellner am Grenzübergang kontrolliert hat, darf sich "zu konkreten polizeilichen Maßnahmen aus einsatztaktischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich äußern", heißt es auf Anfrage. Es bleibt also von öffentlicher Seite geheim, was genau in dem Polizeibus an der Grenze geprüft bzw. mit Sellner abgeklärt wurde.
Anders sieht es bei der Ausländerbehörde Potsdam aus, die für ein potenzielles Einreiseverbot in dem Fall zuständig ist. Zwar heißt es auch dort: "Zu personenbezogenen Verwaltungsvorgängen, laufenden Verfahren können wir uns nicht äußern." Man kann jedoch bestätigen, dass gegen die Mitglieder bei der Geheimkonferenz weiter untersucht wird.
"Bestätigen können wir, dass auf Hinweis von Bundessicherheitsbehörden die Landeshauptstadt prüft, ob von denen in Potsdam als Ort der Zusammenkunft getroffenen Aussagen eine Gefahr für die Sicherheit und öffentliche Ordnung ausgeht und wie Wiederholungen im Rahmen einer örtlichen Zuständigkeit mit rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern sind", heißt es bei der Ausländerbehörde.
"Alle relevanten Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene wurden zum Abwägungsprozess hinzugezogen, deren Erkenntnisse fließen in die Prüfung ein." Die Dauer dieser Prüfung hängt auch von der Dauer und dem Umfang sowie der Dringlichkeit der Angelegenheit ab, erklärt man.
Komme es zu dem Entschluss, Sellner nicht mehr nach Deutschland einreisen lassen zu wollen, dann soll dieser jedenfalls auch eine Stellungnahme dazu abgeben dürfen: "Grundsätzlich ist vor einer Entscheidung auch eine zumindest schriftliche Anhörung in Form einer Gelegenheit zur Stellungnahme der betroffenen Person erforderlich. Diese erhält in der Regel eine mehrwöchige Frist, um sich zu äußern." Grundlage dafür sei das Freizügigkeitsgesetz der EU, welches für alle Unionsbürger gelte und "wo auch die entsprechenden Voraussetzungen festgelegt sind."
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