Deradikalisierung gescheitert
Erneut Terrorprozess gegen jungen Wiener
Wegen terroristischer Vereinigung und schwerer Körperverletzung wurde ein 17-jähriger Wiener von der Staatsanwaltschaft Wien zum zweiten Mal in diesem Jahr angeklagt. Die Verhandlungen starten am 27. November.
WIEN. Der Jugendliche ist der Wiener Staatsanwaltschaft nicht unbekannt. Schon Ende Jänner war er für 21 Monate zu teilbedingter Haft verurteilt worden. Damals wegen IS-Propaganda (Terrorgruppe Islamischer Staat), die der 17-Jährige Mitschülerinnen und -schülern, welche Hinrichtungen und Kampfszenen beinhalteten, zeigte.
Er teilte das Propagandamaterial auch direkt über sein Handy und sympathisierte mit dem Attentäter, der in Wien am 2. November 2020 vier Menschen tötete und 23 verletzte. In einer einschlägigen Chatgruppe schrieb er, er hoffe, der Attentäter werde „von Allah angenommen“. Mit einigen seiner Aussagen war er selbst anderen IS-Sympathisanten in seinem Umfeld zu radikal.
Messer und Machete
Am 21. November 2021 kam der 17-Jährige mit einem Butterflymesser in seine Wiener Schule. Er hatte das 24 Zentimeter lange Messer aufgeklappt und seinen Mitschülerinnen und -schülern präsentiert. Es kam zum Polizeieinsatz. Nur kurz vor seiner Festnahme spazierte der Jugendliche in seiner Gegend mit einer Machete umher, auf der der IS-Schriftzug zu sehen war.
Zudem besprühte er die Brigittenauer Brücke mit den Worten „Islamischer Staat“ und dem IS-Banner. Für seine Taten wurde er für 21 Monate teilbedingter Haft verurteilt. Kurz nach der Rechtsprechung kam der 17-Jährige, unter Anrechnung der U-Haft nach sieben Monaten, wieder auf freien Fuß.
Deradikalisierung fehlgeschlagen
Zusätzlich zu den 21 Monaten Haft ordnete das Gericht dem Angeklagten an, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen und jeden Kontakt zu IS-Kreisen zu unterlassen. Dieser stimmte zwar zu, soll sein Versprechen jedoch gebrochen haben. Bereits im April soll er sich mit einem 18-jährigen IS-Anhänger getroffen haben, um ein weiteres Mal Propagandamaterial zu verbreiten.
Am 19. Mai sollen sich die beiden in der Wohnung der Freundin des 18-Jährigen in Favoriten getroffen haben. Mit einem Luftdruckgewehr schossen sie mutmaßlich aus dem Fenster auf einen MA-48-Mitarbeiter. Dieser wurde am Oberschenkel getroffen. Diese Taten werden den beiden nun von der Staatsanwaltschaft Wien zur Last gelegt. Die beiden Männer müssen sich wegen terroristischer Vereinigung sowie versuchter schwerer Körperverletzung Ende November vor Gericht verantworten. Das berichtet die "APA" am Mittwoch.
Fortgeschrittene Radikalisierung
Der 17-Jährige befindet sich aktuell in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ein Kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten befindet den Jugendlichen zwar für zurechnungsfähig, jedoch bestehen schwere Persönlichkeitsstörung sowie dissoziale Züge.
Nach Einschätzung des Sachverständigen besteht bei ihm eine „fortgeschrittene Radikalisierung“ und erfüllt damit die Voraussetzungen, um den noch nicht Volljährigen, falls es zu einer Verurteilung kommen sollte, in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Sollte das nicht geschehen, sei das Risiko für weiter terroristische Straftaten „sehr hoch“, zitiert die "APA".
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