Gericht in Wien
Haft-Urteil nach "Heil Hitler"-Sager & Bedrohung mit Messer
- Am 23. Oktober musste sich ein Mann unter anderem wegen Wiederbetätigung und gefährlicher Drohung vor Gericht verantworten. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.
- Foto: Ronja Reidinger/MeinBezirk
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Am Donnerstagvormittag stand ein 41-Jähriger wegen gefährlicher Drohung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht. Ende Juli habe er zwei dunkelhäutige Jugendliche mit einem Messer bedroht und "Heil Hitler" gerufen. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt.
WIEN. Vor Gericht sitzt am Donnerstag, 23. Oktober, ein Mann mit schwarzem Jogging-Anzug und einer Glatze. Auf seinem rechten Handrücken ist ein sogenanntes Keltenkreuz zu sehen. Hans L. (Name von der Redaktion geändert) ist kein Unbekannter. Der zehnfach vorbestrafte Mann wurde bereits 2007 am Landesgericht Korneuburg wegen Wiederbetätigung verurteilt.
Bei seiner Verhandlung am Donnerstagvormittag werden Fotos von damals vorgelegt: Darauf ist Hans L. mit Glatze zu sehen, unter seinen Augen die tätowierten Worte „White Power“ – ein Schlüsselbegriff der Neonaziszene – am Hals ein Hakenkreuz. Nach eigenen Angaben ließ er sich diese Tätowierungen 2004 im Gefängnis stechen – darunter auch ein SS-Zeichen, ein deutsches Kreuz (eisernes Kreuz) und ein Keltenkreuz. Sämtliche Motive sind in Österreich verboten und fallen unter das Verbotsgesetz.
Wegen dreier dieser Tätowierungen wurde Hans L. damals verurteilt. Später ließ er sie entfernen – alle bis auf das Keltenkreuz auf dieser Hand. Genau dieses Symbol brachte ihn nun - neben anderen weit schwereren Vorwürfen - erneut vor Gericht.
Bedrohung mit Messer bei U-Bahn-Station
Am 28. Juli 2025 kam es laut Anklage bei der U-Bahn-Station Kagraner Platz zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und zwei dunkelhäutigen Jugendlichen. Dabei soll der Angeklagte „Heil Hitler“ gerufen und gesagt haben: "Unter Hitler hätte es so etwas nicht gegeben". Ein Zeuge beobachtete die Szene und alarmierte die Polizei. Vor Gericht schilderte der 24-Jährige, dass Hans L. plötzlich ein Springmesser zog und gegenüber den Jugendlichen drohte: "Ich steche euch ab". Dabei war zu diesem Zeitpunkt sogar schon ein Waffenverbot gegen den 41-Jährigen aufrecht.
- Am 28. Juli 2025 kam es laut Anklage bei der U-Bahn-Station Kagraner Platz zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und zwei dunkelhäutigen Jugendlichen.
- Foto: Ronja Reidinger/Meinbezirk.at
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Laut Aussage des Zeugen habe sich die Situation jedoch überraschend beruhigt. Hans L. habe sich bei den Jugendlichen entschuldigt. Es sei zu einem Handschlag und zu einer Umarmung gekommen. Der Angeklagte selbst bestritt den Vorfall und erklärte, er könne sich nicht erinnern. Als die alarmierte Polizei an jenem Tag eintraf, waren die Jugendlichen bereits verschwunden - weswegen sie bei der Verhandlung am Donnerstagvormittag nicht als Zeugen geladen waren.
Ein weiterer Vorwurf ereignete sich Anfang September am Praterstern. Nachdem Hans L. beim Ladendiebstahl ertappt worden war, soll er den Ladendetektiv mit den Worten "Ich warte auf dich, bis du aus hast und schieße dir in den Kopf", bedroht haben. Zu diesem Vorwurf zeigte sich der 41-Jährige geständig. Heute tue ihm das „natürlich leid“, sagte Hans L. vor Gericht.
"Kein Kommentar"
Bezüglich des Keltenkreuzes zeigte sich der 41-Jährige nicht schuldig. Er habe nicht gewusst, dass das Symbol verboten sei. „Wie hätte er es auch wissen sollen, wenn er damals für drei Tattoos verurteilt wurde, aber nicht für das, was er noch hatte“, argumentierte Verteidiger Jakob Hager. Die Staatsanwältin hielt dagegen – obwohl das Keltenkreuz damals in Korneuburg nicht Teil der Gerichtsverhandlung war, wisse der Angeklagte „sehr wohl“ um die Bedeutung. Schließlich habe er sich alle Symbole gleichzeitig stechen lassen. Das Keltenkreuz ist ein weltweit verwendetes Zeichen, das eine "Vormachtstellung der weißen Rasse" symbolisieren soll und auch in Deutschland von der verbotenen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschland" verwendet wurde.
Weitere Fragen zum Tattoo, aufseiten des Richters und der Staatsanwältin beantwortete der Angeklagte allesamt mit "Kein Kommentar". Laut Einschätzung des Staatsschutzes gibt es jedoch derzeit keine Hinweise, dass der 41-Jährige einer rechtsextremen Gruppe angehöre - auch wenn er früher "einschlägig unterwegs" gewesen sei.
"Kein überzeugter Neonazi"
In ihrem Schlussplädoyer am Donnerstag legte die Staatsanwältin dar, dass die Beweise klar zeigten, dass Hans L. die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe. Der Zeuge im U-Bahn-Fall sei „sehr glaubwürdig“ gewesen. Der Vorwurf passe auch genau zum Bild des Angeklagten.
- In ihrem Schlussplädoyer legte die Staatsanwältin dar, dass die Beweise klar zeigten, dass Hans L. die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe.
- Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk Wien
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Verteidiger Hager entgegnete: "Heute sitzt hier kein überzeugter Neonazi vor uns. Hier sitzt eine Person, die es im Leben auf vielseitige Weise schwer hatte" und forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung. Der Angeklagte, der das letzte Wort hat, schloss sich seinem Verteidiger an.
Zwei Jahre Haft
Am Ende mussten die Geschworenen über das Urteil entscheiden. Denn in Österreich muss bei schweren Verbrechen und politischen Delikten ein Geschworenengericht bestehend aus drei Berufsrichtern und acht Laien aus der Zivilbevölkerung entscheiden. Die Zusammensetzung entschied, Hans L. zu zwei Jahren Haft wegen Wiederbetätigung, gefährlicher Drohung und Waffenbesitz zu verurteilen. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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