Urteil im Wiener Mordprozess
"Ich habe einfach bam bam bam gemacht"

Der 36-jährige S. wurde heute vorm Landesgericht für Strafsachen wegen Mordes schuldig gesprochen und zu  20 Jahren Haft verurteilt – dieses ist nicht rechtskräftig. | Foto: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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  • Der 36-jährige S. wurde heute vorm Landesgericht für Strafsachen wegen Mordes schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt – dieses ist nicht rechtskräftig.
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Am Freitag, 14. Juli, musste sich der 36-jährige S. wegen Mordes vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Der Mann soll aus Deutschland nach Wien gereist sein und dort den neuen Freund seiner Ex-Frau getötet haben. Wegen seiner Tat wurde er zu 20 Jahren Haft verurteilt, dieses ist nicht rechtskräftig.

WIEN. Richterin Klestil-Krausam fragte den Angeklagten aus welche Nähe er auf das Opfer geschossen hätte. Der Angeklagte fragte daraufhin ob er aufstehen könnte um es zu im Saal des Gerichtes händisch darzustellen. Er bekam die Erlaubnis und stellte sich links neben den Anklagestuhl, begleitet von einem Polizisten der links des Angeklagten saß. Der 36-jährige zeigte mit seinen Händen die Wohnung des Tatorts auf um so die Schussweite darzustellen, bis er sich wieder hinsetzte.

Der Angeklagte S. bekannte sich selbst zwecks des Todschlags für schuldig. Für den Anwalt Jodelbauer war klar: "Die Frage ist nicht: hat der getötet - das steht fest" - es ging darum ob dieser Tod geplant war und deswegen unter "Totschlag" fallen würde. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig zwecks Mordes für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Da Deutsch nicht seine Muttersprache ist wurden seine Aussagen vor Ort von einer Dolmetscherin übersetzt.

Sechs Schüsse

"Können Sie sich noch an Ihre erste große Liebe erinnern? Es ist doch ein wunderschönes Gefühl. Doch genau diese Liebe ist es, die dem Opfer zum Verhängnis wurde." Mit diesen Worten wandte sich die Staatsanwältin an die Geschworenen.

Der Angeklagte S. musste sich vor Gericht verantworten, da er im Februar 2022, den damaligen Freund seiner Ex-Frau mit einer Handfeuer Waffe in Wien erschossen hatte. Das Opfer soll die Jugendliebe seiner Ex-Frau gewesen sein und sei erneut im September 2021 mit der Ex-Frau des Mannes zusammen gekommen.

Der Angeklagte, der zu dem Zeitpunkt in Deutschland gewohnt hatte, ist im Februar 2022 von Deutschland nach Wien gefahren um dort zur Wohnung des Opfers in Favoriten zu kommen. Dort angekommen, habe er zuerst auf das Opfer eingeschlagen und einen Freund des Opfers bedroht, der zu dem Zeitpunkt auch vor Ort. Als es geklingelt haben soll, sei dass 39-jährige Opfer zum Fenster gelaufen und habe nach Hilfe geschrien. Daraufhin soll S. gesagt haben: "Das hättest du nicht tun sollen" und erschoß ihn mit sechs Schüssen, zwei davon direkt ins Herz. Das Opfer starb kurz danach im Unfallkrankenhaus. "Ich habe einfach bam bam bam gemacht", sagte der Angeklagte im Gericht aus. 

Augenzeuge sagte aus

Im Wiener Landesgericht für Strafsachen sagte auch jener Zeuge aus, der dabei gewesen war, als sein Freund erschossen wurde. Dieser gab an, dass er zuerst am Klo gewesen sei, als der Angeklagte herein kam. Als er wieder im Wohnzimmer gewesen sei, sei das Opfer am Boden gesessen, S. haben in dem Moment mit der Pistole auf ihn gezeigt. Als der Angeklagte den Zeugen gesehen habe, soll er die Pistole auch auf ihn gerichtet haben, so der Zeuge. S. wollte daraufhin den Ausweis des Opfers, welchen der Zeuge ihm gab.

Im Landesgericht für Strafsachen sagte auch der Zeuge aus, der mit eigenen Augen ansehen musste, wie sein Freund erschossen wurde.  | Foto:  GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Als die Richterin den Zeugen fragte, wie es ihm danach ginge antwortete dieser mit: "Sehr schlimm, schlafen konnte ich gar nicht da ich einen sehr guten Freund verloren hatte". Der Zeuge stellte vor Gericht einen Antrag für einen Schadenersatz von 1.000 Euro, für die psychischen Leiden, die er durch den Mord erfahren musste. 

Mord aus "Wut und Verzweiflung"

Der Angeklagte selbst, gab an den neuen Freund seiner Ex-Frau nicht erschießen zu wollen. Der eigentliche Grund warum er nach Wien gekommen sei, waren angeblich abgespeichterte "Sexvideos" auf dem Handy des Opfers. Des weiteren gab der Angeklagte an, dass Opfer habe ihn zuvor via Telefon bedroht haben: "dass wenn er sich nicht von der Ex-Frau fern halten - er ein Video verbreiten würde". Das Opfer habe ihm am Tatort aber nicht das Handy geben wollen, wie S. angab. Zur Tat selber sagte der Angeklagte: "Ich wollte das nicht. Ich bin in Wut und Verzweiflung gefallen". Die Waffe habe S. "aus Sicherheit" mitgenommen. In Folge soll der Angeklagte sich nach der Tat bei der Schwester der Ex-Frau gemeldet haben und dieser gesagt habe, "Ich habe meinen Ruf gesäubert und meine Ehre wieder hergestellt." 

2011 sei der Angeklagte mit seiner damaligen Frau nach Deutschland gezogen und schon öfters gegenüber seiner Frau handgreiflich gewesen sein, wie Ermittlungen der Anklagebehörde ergaben. Schon dort soll die Ex-Frau eine einstweilige Verfügung gegen den Angeklagten einberufen haben. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter. Im September 2021 habe die Frau sich von S. getrennt und sei nach Wien zu ihrer Schwester gezogen.

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