Nach Bericht
Innenministerium dementiert Vorwürfe gegen Wiener Polizisten

- Eine Frau soll, nachdem sie in einer Polizeiinspektion berichtet habe, von ihrem Partner geschlagen worden zu sein, von den Beamten weggeschickt worden sein. Das Innenministerium dementiert den Vorwurf. (Symbolfoto)
- Foto: Richard Mundl / CTK / picturedesk.com
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Laut einem Bericht gibt es Vorwürfe gegen eine Polizeiinspektion in Liesing. Eine Wienerin soll dort berichtet haben, dass sie von ihrem Mann geschlagen worden sei und in Folge von der Inspektion weggeschickt wurde. Das Innenministerium dementiert die Vorwürfe.
WIEN. Nachdem eine Frau in einer Polizeiinspektion in Liesing erzählt haben soll, dass sie von ihrem Mann geschlagen wurde und diesen anzeigen wollte, soll sie von den Beamten laut Medienbericht von "Wien heute" weggeschickt worden sein. Der Polizist vor Ort habe ihr erklärt, dass "mit der flachen Hand geschlagen werden" "keine Gewalt vor dem Gesetz" sei. "Das ist nur eine Beleidigung“, so der Polizist, berichtet die Frau gegenüber "Wien heute".
Auf MeinBezirk-Anfrage meinte ein Sprecher aus dem Innenministerium, dass man diesen Vorfall "überhaupt nicht bestätigen könne". So ist sie laut dem Sprecher von den Polizisten gefragt worden, ob sie geschlagen wurde, woraufhin sie dies explizit verneint habe.
Interne Untersuchung bei Polizei
Gegenüber "Wien heute" erzählte die Dame, dass sie über fünf Jahre psychische und physische Übergriffe des Lebensgefährten erfahren habe. Im November sei die Situation eskaliert, ihr Lebensgefährte habe sie "mehrfach mit der Hand fest ins Gesicht geschlagen und dann an den Haaren durch das Wohnzimmer am Boden geworfen“, so die Dame. Daraufhin habe sie beschlossen, gemeinsam mit ihrer Tochter zu einer Polizeiinspektion in Liesing zu gehen.

- Bei der Polizeiinspektion Westbahnhof wurde ein Annäherungsverbot gegenüber dem Partner der Frau ausgesprochen.
- Foto: Johannes Reiterits
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Nachdem ihr die Beamten gesagt hätten, sie sehe "eh alles nur so negativ" und dass sie keine Anzeige machen könne, habe sie den Frauennotruf kontaktiert, welcher ihr geraten haben soll, eine andere Polizeiinspektion aufzusuchen. Bei der Polizeiinspektion Westbahnhof sollen die Polizistinnen und Polizisten ein sofortiges Annäherungsverbot über den Lebensgefährten verhängt haben. Zudem habe eine Beamtin eine interne Untersuchung gegen den Kollegen aus der anderen Polizeistelle eingeleitet.
Fall sei "mehr oder weniger" auszuschließen
Laut dem Sprecher des Innenministeriums hat die Frau bei der Polizeiinspektion Westbahnhof dann erstmalig angegeben, dass sie geschlagen wurde. Bezüglich der internen Untersuchung, die eine Beamtin dort eingeleitet habe, sollen in Folge Stellungnahmen eingeholt worden sein, in denen sich für die Ermittelnden nichts bestätigt hätte.
Der Fall gehe nun an die Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob der "Verdacht des Amtsmissbrauchs" gegeben sei. Um diesen zu erfüllen, müsse aber bewiesen werden, dass der Polizist die Dame wissentlich geschädigt hätte, was laut dem Sprecher "mehr oder weniger" auszuschließen ist. Ganz in allem macht die Geschichte der Dame "keinen Sinn", so der Sprecher, da der Polizist sie ja "wohl wissend gefragt" hat, ob sie geschlagen wurde, woraufhin sie verneint hätte.
Überdies hat es laut dem Innenministerium-Sprecher mal einen Polizeieinsatz bei der Wohnadresse der Dame gegeben. Bei diesem sei aber der vermeintliche Lebensgefährte derjenige gewesen, der damals die Polizei alarmiert habe. Dieser soll damals gemeint haben, dass sie sich getrennt hätten und die Frau nicht aus der Wohnung herauswolle. In Folge sollen die beiden auf verschiedene Ansprechpartner verwiesen worden sein.
Anklage beim Bezirksgericht abgewiesen
Nach den Situationen bei den verschiedenen Polizeiinspektionen wandte sich die Frau an ein Bezirksgericht, wo der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Lebensgefährten von der zuständigen Richterin abgewiesen wurde. Die Begründung der Richterin lag daran, dass sie nicht zweifelsfrei habe nachweisen können, dass sich die Dame die Verletzungen nicht selbst zugefügt habe. Die Richterin soll ihr in Folge geraten haben, erneut ins Frauenhaus zu gehen.
Gegenüber "Wien heute" meinte Opferanwältin, Sonja Aziz, dass noch immer zu wenige Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter ausreichend geschult werden. Dies könne dazu führen, dass "Auswirkungen von Traumata auf Zeugenaussagen falsch eingeschätzt werden" und "dass dann die Glaubwürdigkeit des Opfers in Frage gestellt wird".
Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen
24-Stunden-Frauennotruf: 01/12 345



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