Bildungspaket
Leistungsniveau und Noten – Das ändert sich an den Schulen
- Mit dem Schulstart 2019/20 wird so einiges anders.
- Foto: Kernladen
- hochgeladen von Nicole Gretz-Blanckenstein
Das kommende Schuljahr bringt so einige Neuerungen. Die bz verrät, was sich im Bildungsbereich ändert.
WIEN. Seit heute, Montag 14. Jänner, finden die Einschreibungen für das kommende Schuljahr 2019/20 statt. Und schon hier gibt es – zumindest als Testversuch an 100 Schulen – bereits die erste Änderung. Erstmals sollen einheitliche Kriterien dafür gelten, ob ein Kind als schulreif eingestuft wird. Dabei wird der Fokus auf Feinmotorik, Konzentrationsfähigkeit, zahlenbezogenes Vorwissen und Aufmerksamkeit gelegt. Flächendeckend kommen die einheitlichen Kriterien 2020 zum Einsatz.
Weiters kehren die Noten eins bis fünf wieder an den Volksschulen zurück. Ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse sind Ziffernnoten verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt können Kinder auch wieder sitzenbleiben – das war bisher erst in der vierten Klasse der Fall. An jenen Schulen, wo eine alternative Leistungsbeurteilung besteht, haben Eltern in Zukunft ein Anrecht auf eine zusätzliche Benotung durch Ziffern. Und dort, wo bis dato mit Ziffern beurteilt wurde, wird diese durch eine schriftliche Erläuterung ergänzt.
Ebenfalls neu sind so genannte Bewertungsgespräche. Dabei werden Eltern über Leistungsstärken und Leistungsstand informiert, das war bisher nur bei alternativer Beurteilung der Fall. Zusätzlich können Volksschüler bei Bedarf zur Teilnahme an Förderunterricht verpflichtet werden.
Von NMS zur Mittelschule
Die "Neuen Mittelschulen" werden künftig nur noch "Mittelschulen" heißen. Dort können schulautonom Leistungsgruppen in Deutsch, Englisch und Mathematik eingerichtet werden, damit Schüler auch unter dem Jahr je nach Leistung wechseln können.
Ab der zweiten Klasse (6. Schulstufe) soll es zwei Leistungsniveaus geben. "Standard" und "Standard-AHS". Die von Lehrern viel kritisierte siebenteilige Notenskala wird abgeschafft. Ihr folgen zwei einander überlappende fünfteilige Benotungsskalen. Diese Umstellung ist jedoch erst im Schuljahr 2020/21 verpflichtend.
Auch an den Polytechnischen Schulen wird es eine Änderung geben. Dort soll es wieder die Möglichkeit eines freiwilligen zehnten Schuljahrs geben. Damit würden rund 400 Jugendliche pro Jahr eine zweite Chance erhalten, ist Bildungsminister Heinz Faßmann überzeugt.
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