Wien
Mann zeigte Hitlergruß, verschickte Foto an "Kebab Connection"
Für das Verschicken von Bildern, die den Nationalsozialismus verherrlichen, musste sich ein Mann am Montag vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Er soll in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt vier Bilder in die WhatsApp Gruppen "Kebab Connection" und "It's the real" versendet. Darunter befand sich auch ein Bild, in dem er den Hitlergruß zeigte.
WIEN. Am 12. Juni um 9:30 Uhr stand der Angeklagte Herr H. aufgrund des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz (3g VG) vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen. Dabei handelte sich es um zwei verschiedene Bilder, von denen er eines im Jahr 2021 und ein weiteres welches er drei Mal im Jahr 2022 versendet haben soll. Das Urteil: 12 Monate bedingt mit drei Jahren Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Einschlägige" WhatsApp-Gruppen
Am 24. Dezember 2021 soll der 27-jährige Angeklagte ein Foto von sich, seiner Mutter und seinem Bruder verschickt haben. Auf dem Foto sei zu sehen, wie er den Hitlergruß ausführte, mutmaßlich mit der linken Hand. Er sei dabei betrunken gewesen und könne sich nicht mehr daran erinnern, wer das Foto aufgenommen habe. Laut ihm fand dies seine Mutter "überhaupt nicht gut" und habe ihm gesagt, er solle in die KZ-Gedenkstätte Mauthausen fahren.
Im Jahr darauf habe der Angeklagte am 8. April, am 11. und am 12. Mai 2022 jeweils dasselbe Bild verschickt haben, mit dem er die "Person Adolf Hitler glorifiziert haben soll". Dieses verschickte er an die WhatsApp-Gruppe "It's the real". Laut dem Staatsanwalt seien die beiden WhatsApp-Gruppen, an die der Beschuldigte die Fotos verschickt habe, "einschlägige Gruppen". Es solle sich hierbei um Gruppen handeln, in denen mehrere Teilnehmer "nationalsozialistisches Material" gepostet haben.
Besuch in Mauthausen
Herr H. ist arbeitsunfähig und in Behandlung wegen psychischer Erkrankung. Er habe Panikattacken seitdem er 15 Jahre alt ist. Sein Verteidiger legte eine Diagnosebestätigung für die Panikattacken vor, sowie zwei Eintrittskarten für die KZ-Gedenkstätte Mauthausen. Der Beschuldigte soll zu der KZ-Gedenkstätte gefahren seien, um sich mehr mit dem Nationalsozialismus und seinem Ausmaß auseinanderzusetzen.
Auf die Frage, warum der Angeklagte die Bilder überhaupt versendet habe, antwortete dieser: "Wenn ich ehrlich bin, ich habe nicht wirklich nachgedacht". Für ihn waren die Bilder "lustig". Er selbst könne sich nicht mit "so einer Ideologie" identifizieren.
Panikattacken nicht schuldmildernd
Der Verteidiger war für eine Strafmilderung, der Angeklagte sei bei der Aufnahme des Fotos, auf dem er den Hitlergruß zeigte, betrunken gewesen. Dass er alkoholisiert gewesen sei und seine Panikattacken seien nicht schuldmildernd für die Strafmaßnahme, wie der Richter erklärte.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig für das Versenden des Bildes, auf dem er den Hitlergruß zeige, für schuldig. Bei dem Versenden des Bildes, auf dem die Person Adolf Hitler glorifziert wurde, waren fünf der acht geschworen für schuldig, der Rest plädierte für nicht schuldig.
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