Corona-Maßnahmen bei der Wien-Wahl
Mit dem eigenen Kugelschreiber in die Wahlkabine
Lüften, Plexigals, Desinfektion: Um Ansteckungen mit dem Coronavirus am Wahltag zu vermeiden, hat die Wahlbehörde ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet.
WIEN. Ein Wahltag unter besonderen Vorzeichen, nämlich in einer weltweiten Pandemie, steht uns am 11. Oktober bevor. Um einen möglichst sicheren Ablauf zu gewährleisten, wird die Wahlbehörde Hygiene-Maßnahmen umsetzen:
- Mund-Nasen-Schutz ist im Wahllokal Pflicht, die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes ebenso.
- Die Wahlberechtigten werden ersucht, einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mitzunehmen. Falls sie das nicht getan haben, stehen desinfizierte Kugelschreiber im Wahllokal zur Verfügung. In der Wahlzelle selbst ist kein Kugelschreiber angebracht.
- Unmittelbar vor Beginn der Wahlzeit um 7 Uhr werden alle Kontaktstellen, mit denen die Wahlberechtigten in Berührung kommen, wischdesinfiziert. Die Desinfektion der Kontaktstellen wird alle zwei Stunden wiederholt.
- Das Wahlpersonal wird das Wahllokal vor Beginn der Wahl und zumindest stündlich für mindestens drei Minuten lüften, sofern nicht eine mechanische Be- und Entlüftung des Wahllokales erfolgt.
- Da zur Überprüfung der Identität die Schutzmaske kurz abgenommen werden muss, kommen für die sichere Durchführung dieses Vorganges "Identifikationsparavents" aus Plexiglas zum Einsatz.
- Alle an der Wahl beteiligten Personen können sich freiwillig einem Corona-Test unterziehen. In Summe werden so etwa 12.000 Personen zur Teilnahme an einem Screening eingeladen. Die teilnehmenden Personen erhalten vor und nach der Wahl einen Gurgeltest.
Die Wahllokale wurden auch verändert, um die Sicherheit zu erhöhen: In Pflegeheimen gibt es heuer keine Wahllokale, dort dürfen nur jene wählen, die dort wohnen. Jene, die bisher einem Pflegeheim zugeteilt waren, werden heuer auf andere Sprengel aufgeteilt. Ebenso wurden Wahllokale unter 40 Quadratmeter Raumgröße in größere Räume übersiedelt. Insgesamt gibt es am 11. Oktober 1.494 Wahllokale.
Fliegende Wahlkommission mit Schutzkleidung
Wer am Wahltag unter Quarantäne steht, weil er oder sie an Corona erkrankt ist, kann von einer fliegenden Wahlkommission besucht werden und so die Stimme abgeben. Diese Kommission trägt Schutzausrüstung, um Ansteckungen zu vermeiden. Voraussetzung für diese Art der Stimmabgabe ist aber die Beantragung einer Wahlkarte, die nur bis spätestens 7. Oktober schriftlich beantragt werden kann. Alle Details zur Beantragung der Wahlkarten finden sich hier.
Weil mit einem besonders hohen Anteil an Wahlkarten gerechnet wird, sind 163 Personen mehr als bei der letzten Nationalratswahl in den Wahlreferaten im Einsatz. So soll die Ausstellung ohne Verzögerung erfolgen.
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