3G für Handel, 2G für Gastro
Neue Corona-Regeln in Wien ab Samstag
Neue Corona-Regeln treten in Wien am Samstag, 12. Februar, in Kraft. Von 3G im Handel bis zur Sperrstunde um 24 Uhr: Die BezirksZeitung hat alles auf einen Blick zusammengefasst.
WIEN. Ab Samstag, 12. Februar, treten in ganz Österreich neue Corona-Regeln in Kraft. Wien geht vor allem in einer Hinsicht einen gesonderten Weg: In der Gastronomie und der Hotellerie bleibt die 2G-Regel gültig. Ungeimpfte Wienerinnen und Wiener müssen also euch weiterhin auf Restaurants, Bars und Co. verzichten.
Dennoch gibt es aber auch für Menschen ohne das Jaukerl einige Erleichterungen: Im Handel gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Körpernahe Dienstleistungen können kann man gültigem 3G-Nachweis und und einer FFP2-Maske in Anspruch nehmen. Die Kontrolle müssen die Betreiberinnen und Betreiber übernehmen.
Sperrstunde auf 24 Uhr verlegt
Weiterhin kostenlos für alle Wienerinnen und Wiener bleiben die PCR-Tests. Im Freien gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, sofern der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Das betrifft etwa Fußgängerzonen, Warteschlangen und Gruppenansammlungen jeglicher Art. Damit muss überall dort, wo der Mindestanstand nicht eingehalten werden kann, eine FFP2-Maske getragen werden – eine Ausnahme gilt bei den engsten Angehörige.
Was wohl alle freuen wird, die Sperrstunde wurde weiter nach hinten verlegt und ist ab sofort erst um 24 Uhr. Weiterhin geschlossen bleiben muss in Wien die Nachgastronomie.
Für Veranstaltungen wurde die Personenobergrenze völlig aufgehoben. Weiterhin gültig bleibt die 2G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Speisen und Getränke dürfen nur für Veranstaltungen mit maximal 50 Personen ausgegeben werden. Gibt es zugewiesene Plätze, gelten die Gastronomie-Regeln. Das bedeutet: Die FFP2-Maske darf nur am zugewiesen Sitzplatz abgenommen werden.
Auch in Theatern, Kinos, Kabaretts und Konzertsälen gilt im Innenbereich eine FFP2- Maskenpflicht und die 2G-Regel. Hingegen gilt in Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Büchereien nur eine FFP2-Maskenpflicht.
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