Politik greift in Wien durch
Neun Sofortmaßnahmen gegen E-Scooter
Ein Regelkatalog mit neun Punkten soll die Situation mit den Leih-E-Scootern in der Stadt verbessern. So wird ihre Zahl beschränkt und in bestimmten Zonen müssen sie gedrosselt werden.
WIEN. Besonders in den inneren Bezirken gibt es laufend Probleme mit den E-Scootern: Sie werden kreuz und quer auf Gehsteigen abgestellt, viel zu schnell an Fußgängern vorbei gesteuert und manchmal auch einfach im Donaukanal entsorgt. 60 Unfälle mit Personenschaden innerhalb eines Jahres sprechen Bände. Nun sollen zumindest die Verkehrsprobleme aber bald der Vergangenheit angehören, wenn es nach Verkehrsstadträtin Birgit Hebein geht:
„Ich habe vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen", so Hebein. "Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen.“ Daher werden neun Sofortmaßnahmen bis zum Start der Frühjahrssaison im April 2020 umgesetzt:
Abstellen nur noch auf der Fahrbahnseite
E-Scooter dürfen bald etwa nur mehr auf Gehsteigen mit mindestens vier Metern Breite abgestellt werden, und zwar am fahrbahnseitigen Rand. Dazu darf es maximal 500 E-Scooter pro Bezirk geben - allerdings pro Anbieter. In bestimmten Sperrgebieten darf gar nicht mit den Rollern gefahren werden, etwa in Spitälern und auf Märkten. Auch werden Geschwindigkeitsbeschränkungen der E-Scooter eingeführt, die automatisch etwa in Fußgängerzonen aktiv werden.
Die neun Maßnahmen im Detail:
Abstellen: Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt. Abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.
Verteilen: Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen maximal 500 E-Scooter pro Anbieter je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inklusive Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.
Entfernen: Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher hatten die Anbieter vier bzw. zwölf Stunden Zeit.
Parken: Neubau wird zum Pilotbezirk mit fixen Abstellflächen. Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch ‚geo-fencing‘ (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.
Korrekt nutzen: Die Betreiber werden verpflichtet, dass in der App das korrekte Nutzerverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen und das Fahrverbot auf Gehsteigen.
Still tracken: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.
Fahrverbot: Es gibt zukünftig verpflichtende Sperrgebiete (z.B. Märkte, Spitäler, Wien Marathon), die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.
Drosseln: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung werden Pflicht, und zwar in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.
Diebstahl: Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.
513 Anzeigen, 60 Unfälle mit Personenschaden
In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert. Vor kurzem wurde eine Evaluierung der vergangenen E-Scooter-Saison präsentiert. Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 gab es 1.559 Amtshandlungen der Polizei in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen).
Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung. Verkehrsstadträtin Hebein ist optimistisch, dass sich die Situation mit den E-Scootern durch die neun Maßnahmen im nächsten Jahr verbessert: „Es ist mir wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen.“
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