Arbeits- und Sozialgericht am Limit
Personalnotstand wirkt sich auf Verfahrensdauer aus

Rund 33 Richterinnen und Richter stehen derzeit bereit – notwendig wären jedoch 42 bis 44. | Foto: Maximillian Spitzauer
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Das Arbeits- und Sozialgericht kämpft mit einem Personalnotstand. Die Arbeitsbelastung liege derzeit bei 140 Prozent. Das habe massive Auswirkungen auf die Menschen, die eine schnelle Entscheidung benötigen. 

ÖSTERREICH/WIEN. Am Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) herrscht akuter Personalmangel: Rund 33 Richterinnen und Richter stehen derzeit bereit – notwendig wären jedoch 42 bis 44. Dieser Engpass verzögere die Verfahren massiv. Während Betroffene im Jahr 2015 noch drei bis sechs Wochen auf ihre erste Verhandlung warteten, dauert es heute vier bis sechs Monate, rechnet der Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien, Wolfgang Schuster-Kramer im Rahmen eines Medientermins aus. 

Das Gericht verhandelt existenzielle Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben und Sozialrechtssachen. Das Spektrum reicht von Kündigungsanfechtungen und Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu Klagen wegen unbezahlter Überstunden oder fehlendem Urlaubsgeld. "Arbeits- und Sozialverfahren haben besonders rasch zum Durchführen sein", so Wolfgang Schuster-Kramer. "Wir wissen, die Menschen brauchen jetzt Hilfe und nicht erst in drei Jahren". Wer nach einer ungerechtfertigten Entlassung erst in drei Jahren Recht bekommt, habe seinen Arbeitsplatz längst verloren, bzw. möchte womöglich nicht mehr zurück zum besagten Arbeitsplatz.

Das österreichische Doppelbudget 2027/28 steht bereits fest. In diesem befinden sich keine neuen zusätzlichen richterlichen Planstellen. Im gesamten richterlichen Bereich fehlen schon jetzt 278 Planstellen. "Ich würde mir wünschen, dass man die budgetäre Situation der Justiz berücksichtigt", so Schuster-Kramer und spielt damit auf mehr finanzielle Mittel an. Das Sparen am Rechtsstaat komme den Steuerzahler durch verschleppte Verfahren am Ende um ein Vielfaches teurer zu.

Von 40 zu 33 Richtern bei mehr Fällen

Im Jahr 2015 habe man am ASG noch eine Auslastung von unter 100 Prozent gehabt. So habe man Verfahren gründlich vorbereiten und Parteien in der Verhandlung ausgiebig anhören können. Solch Verfahren seien heute nicht mehr möglich. Nach dem coronabedingten Einbruch der Verfahren explodierten die Zahlen in den nach Corona-Jahren. Die Hochrechnung für heuer steuert auf rund 9.000 Fälle zu. Gleichzeitig schrumpfte die Richterzahl von einst 40 auf gerade einmal 33 am Papier.

Gleichzeitig schrumpfte die Richterzahl von einst 40 auf gerade einmal 33 am Papier. | Foto: ASG
  • Gleichzeitig schrumpfte die Richterzahl von einst 40 auf gerade einmal 33 am Papier.
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In der Regel verhandeln die Richterinnen und Richter am ASG an zwei Tagen die Woche, teilweise bis zu acht Stunden am Stück. Die restliche Zeit fließe in aufwendige rechtliche Recherche, die durch das komplexe Europarecht und komplizierte Konzernstrukturen immer schwieriger werde.

Diese immense Arbeit würde im schlimmsten Fall dazu führen, dass Richter ihre Urteile mit in den Urlaub nehmen oder im Krankenstand am Laptop tippen würde – ein Zustand, der zunehmend in die gesundheitliche Überlastung führe. „Ich fordere meine Mitarbeiter nicht mehr auf, mehr zu arbeiten, sondern gesund zu bleiben“, so der ASG-Präsident. 

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