Fahrt mit Assistenzhund
Premierenurteil nach Diskriminierung durch Wiener Taxiunternehmen
- Ein Taxiunternehmen wollte den Assistenzhund einer jungen Epileptikerin in Wien nicht transportieren, weshalb sich ihre Mutter sich beim Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern meldete. (Symbolfoto)
- Foto: unsplash / Waldemar Brandt
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Ein Taxiunternehmen wollte den Assistenzhund einer jungen Epileptikerin in Wien nicht transportieren, weshalb ihre Mutter sich beim Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern meldete. Das Ergebnis ist eine Urteilspremiere.
WIEN. Eine Wienerin war im vergangenen Sommer mit ihrer Tochter und mit ihrem Assistenzhund Kuma unterwegs. Ihre Tochter ist Epileptikerin und Kuma warnt sie vor bevorstehenden Anfällen. Da ihre Epilepsie das limbische System im Gehirn betrifft, kann sie äußere Einflüsse nur schlecht filtern und laute Geräusche sowie Gespräche können Anfälle auslösen.
Mutter und Tochter wollten an einem sommerlichen Tag ins Taxi steigen, nachdem ihre Tochter von einem Termin erschöpft war und man schnell nach Hause fahren wollte. Doch dann der Stress und Schock: der Taxilenker verweigerte es, den Assistenzhund zu transportieren. Die Situation eskalierte und verängstigte ihre Tochter, meinte die Wienerin: „Die ganze Aufregung führte wenige Stunden später auch zu einem epileptischen Anfall.“
2.000 Euro für die Familie
Aufgrund der Verweigerung meldete sich die Frau beim Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Dieser klagte das Taxiunternehmen wegen Diskriminierung auf Schadenersatz, da dieses für das Fahrerverhalten haftet. „Ihre Mutter wurde aufgrund des Naheverhältnisses zu ihrer Tochter diskriminiert, weil sie nicht gemeinsam mit dieser und dem Assistenzhund ein Taxi nehmen konnte. Außerdem belastete sie auch die psychisch schwierige Situation für ihre Tochter“, schildert Klagsverband-Juristin Lisa Schrammel.
- Eine Wienerin war im vergangenen Sommer mit ihrer Tochter und mit ihrem Assistenzhund Kuma unterwegs.
- Foto: Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
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Das Ergebnis der Klage: zum ersten Mal wurde hierzulande ein Taxiunternehmen verpflichtet, an Diskriminierungsopfer zu zahlen, jeweils 1.000 Euro an die Mutter und Tochter. „Für uns ist das ein ganz wichtiges Urteil. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit oft auch auf den ersten Blick unsichtbaren Behinderungen wichtige Hilfsmittel für ihre Mobilität, so wie Rollstühle oder Blindenstöcke. Und es zeigt, dass man sich erfolgreich dagegen wehren kann, wenn ein Taxi wieder einmal wegen des Assistenzhundes die Fahrt verweigert“, sagt Christine Utrata, Vorsitzende des Assistenzhundevereins „Be Different Dog’s“.
Was das Gesetz sagt
Der Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVÖ) deckte für die Familie einen Großteil des Kostenrisikos des Verfahrens, da auch Blindenführhunde zu den Assistenzhunden gehören. „Es freut mich sehr, dass hier jetzt mehr Rechtssicherheit in dieser so wichtigen Frage der Mitnahme von Assistenzhunden geschaffen wurde“, meint Präsident Markus Wolf.
Zur rechtlichen Erklärung: Taxiunternehmen sind laut § 13 Abs. 3a des Gelegenheitsverkehrsgesetzes des Bundes zur Beförderung von Assistenzhunden verpflichtet. Diese Verpflichtung ist auch in der Wiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe verankert, bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.
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