13 Jahre Haft
Urteil im Mordprozess gegen 23-jährigen Brandstifter in Wien

- Ein 23-Jähriger ist am Donnerstag, dem 4. April, am Wiener Landesgericht wegen Brandstiftung mit Todesfolgen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. (Symbolbild)
- Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
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Am Donnerstag wurde ein 23-jähriger Mann am Wiener Landesgericht zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt, nachdem er der Brandstiftung mit Todesfolge für schuldig befunden wurde. Darüber hinaus wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
WIEN/LIESING. In der Nacht auf den 27. November vergangen Jahres entzündete ein 23-Jähriger absichtlich im Sozialraum einer betreuten Wohnungseinrichtung für psychisch Kranke in Liesing ein Feuer. Eine 68-jährige Bewohnerin starb infolge einer Rauchgasvergiftung, während andere Bewohner unverletzt blieben. MeinBezirk.at berichtete:
Jetzt musste sich der Mann vor Gericht für den gelegten Brand verantworten. Der Angeklagte leugnete, vorsätzlich getötet zu haben, berichtete die "APA". Er argumentierte: "Ich habe nicht erwartet, dass etwas Schlimmes passieren würde". Der 23-Jährige behauptete, Stimmen hätten ihm befohlen, eine Jacke anzuzünden. Die ursprüngliche Mordanklage wurde von den Geschworenen einstimmig abgelehnt. Er wurde dafür wegen der Brandstiftung mit Todesfolge zu 13 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht endgültig. Während der Verurteilte das Strafmaß akzeptierte, äußerte sich die Staatsanwaltschaft vorerst nicht dazu.
Übermäßiger Alkoholkonsum
Der hinzugezogene psychiatrische Gutachter Peter Hofmann hielt die Behauptung des Angeklagten, Stimmen zu hören, für unglaubwürdig, da er dies auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückführte. Der 23-Jährige gab an, täglich eine Flasche Whisky zu trinken. Hofmann stellte fest, dass der Angeklagte unter einer Intelligenzminderung und einer mangelnden Impulskontrolle leidet, ihn jedoch für zurechnungsfähig und somit schuldfähig hielt.

- Der Angeklagte akzeptierte das Strafmaß.
- Foto: SB
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Trotzdem empfand Hofmann im Falle einer Verurteilung die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Er sah eine Gefahr für die Allgemeinheit von Seiten des 23-Jährigen, die eine therapeutische Behandlung während der Haft erfordert. Diese Behandlung kann im Maßvollzug erfolgen.
Tat gestanden
Der Angeklagte leidet seit seiner Geburt an Epilepsie und Autismus und wird seitdem ärztlich behandelt. Bereits im Alter von 15 Jahren wurde sein geistiges Niveau auf das einer vier- bis fünfjährigen Person eingestuft. Früher war er selbst Bewohner der betreffenden Wohneinrichtung, in der er später das Feuer legte. In der Nacht auf den 27. November nutze er einen ihm noch bekannten Zugangscode, um sich Zutritt zu der Einrichtung zu verschaffen.
Anschließend soll er im Gemeinschaftsraum mit einem Feuerzeug eine Jacke angezündet haben, was zu einem Brand mit starkem Rauch führte. Da er die Tür des Sozialraums offen ließ, konnte sich der Rauch auf dem Gang und in den angrenzenden Zimmern ausbreiten.

- Der Verurteilte war früher selbst Bewohner der Wohneinrichtung, in der er später das Feuer legte.(Symbolfoto)
- Foto: stock.adobe/Wellnhofer Designs
- hochgeladen von Thomas Klose
Der 23-Jährige gestand die Brandstiftung am darauffolgenden Tag seiner Mutter. Danach stellte er sich der Polizei. Seine Verfahrenshelferin betonte: „Es gibt kein Motiv. Er wollte niemals, dass in der WG jemand stirbt.“ Der Mann habe „wahrscheinlich zu wenig Betreuung bekommen, die er benötigt hätte“.
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