Bestechungsskandal
Wiener Wohnen-Prozess – 58-Jähriger schuldig gesprochen
Das Großverfahren in Bezug auf den Bestechungsskandal bei Wiener Wohnen ging am Mittwoch, 21. Februar, am Landesgericht zu Ende. Ein 58-jähriger Firmenchef soll Werkmeister geschmiert haben. Dieser und zwei seiner Mitarbeiter fassten jeweils 15 Monate bedingt aus.
WIEN. Das Verfahren rund um einen 58-jährigen Firmenchef, der etliche Werkmeister von Wiener Wohnen "geschmiert" haben soll, ging am 21. Februar am Landesgericht in die nächste Runde. An sich läuft es bereits seit September.
Kurz zum Fall selbst: Die Firmengruppe des Angeklagten hatte für Wiener Wohnen Aufträge erledigt. Dabei soll eine mutmaßliche Vergabe von Scheinaufträgen gegen Gutscheine stattgefunden haben. Wiener Wohnen-Bedienstete sollten durch diese Anreize dazu animiert worden sein, bei der Auftragserledigung absichtlich wegzuschauen. 49 Angeklagte mussten sich daher jetzt vor Gericht verantworten.
Richter sprach von "Gutscheinverwaltung"
Drei Hauptangeklagte, darunter der Unternehmer, der im inkriminierten Zeitraum eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb sowie mehrere Baufirmen betrieb, dessen Geschäftsführer sowie die Chefin über die Buchhaltung und das Personalwesen wurden wegen Vorteilszuwendung im Sinne des §307a StGB vom vorsitzenden Richter Thomas Spreitzer schuldig erkannt. Der Firmenchef und zwei seiner Mitarbeiter fassten jeweils 15 Monate bedingt aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger erbaten Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Drei Werkmeister verurteilt
Drei Werkmeister hatten sich bis zuletzt "nicht schuldig" bekannt. Sie erhielten wegen Bestechlichkeit zwischen einem und drei Monate bedingt. Die unterschiedlichen Strafen erklärten sich am unterschiedlichen Ausmaß der individuellen Bereicherung, die zwischen 50 und 830 Euro lag.
40 mitangeklagte Werkmeister haben vor dem Prozessfinale laut des Richters zugegeben, dass es diese Vorfälle gegeben hat und dass es ihnen leidtut. Daher habe man bei ihnen von einer Verurteilung absehen können. Einige wenige Werkmeister wurden sogar freigesprochen.
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