So geht Wien
Rechte & Pflichten der Bezirksvorsteher: die Eigenzuständigkeit
Was sind die Aufgaben der Wiener Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen? Was müssen sie tun, was können sie tun, wie weit können sie in die Gestaltung ihres Bezirks eingreifen? Die Kolumne "So geht Wien" der ehemaligen Bezirksvorsteherin Susanne Schaefer-Wiery (parteilos) klärt auf.
WIEN. Bezirksvorsteher sind sogenannte „Grüß-Augusts“, die einfach bei jeder Eröffnung und jeder Festveranstaltung den Bürgern des Bezirks die Hände schütteln, die nett lächelnd auf Plakaten und Fotos zu sehen sind und die man doch nicht so richtig kennt? Das sind sie alles, aber vor allem noch sehr viel mehr!
Bezirksvorsteher stehen an der Spitze der Bezirksautonomie, auch wenn die Bürger das manchmal nicht merken oder das Gefühl haben, sie hätten „eigentlich eh nicht viel zu sagen“. „Können Sie eigentlich irgendetwas entscheiden?“, wurde ich öfter gefragt, und ich habe es jedes Mal erklärt: „Ja, ich kann!“
Dazu muss man wissen, wie sich die Aufgaben zwischen den Bezirken und der Stadt aufteilen. Heute beginnen wir mit der Eigenzuständigkeit. Die Eigenzuständigkeiten der Bezirke werden in der Wiener Stadtverfassung aufgezählt, wer es genau wissen möchte, findet den Link am Ende des Textes.
Was die Bezirke eigenständig tun (müssen)
Eigenzuständigkeit heißt, dass die Bezirksvorsteher, die Bezirksvertretung und der Finanzausschuss das Budget für die folgenden Bereiche eigenständig verwalten:
- Die Städtischen Kindergärten
- die Städtischen Pflichtschulen
- die Städtischen Musikschulen
Dazu gehört die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Räumen, den zugehörigen Außenanlagen und die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Reinigungsgeräten und die Anschaffung und Erhaltung von Musikinstrumenten
- Die Planung, Herstellung, Instandhaltung und Instandsetzung der Straßen
Dazu gehöreN. Verkehrsleiteinrichtungen, Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen, Wegweiser, Verkehrslichtsignalanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Radwege und das Straßenbegleitgrün
- Die Märkte, die öffentliche Beleuchtung und die öffentlichen Uhren
- Die Planung, Herstellung, Instandhaltung und Instandsetzung von Grünanlagen
- Einrichtung (Bänke, Tische, Spielgeräte), Einfriedungen etc. auf Jugend-, Kleinkinder- und Ballspielplätzen
- Baumpflanzungen, Hundeauslaufzonen und Schneeräumung
- Familienbäder, Saunabäder und Bedürfnisanstalten
- Die außerschulische Jugend- und Kinderbetreuung
- Die Führung von Pensionist*innen-Klubs bzw. Senior*innen-Treffs
- Die Kulturangelegenheitenfür den Bezirk
- Die Öffentlichkeitsarbeitim Interesse des Bezirkes
Und letztlich die bauliche Instandhaltung und Instandsetzung der Räumlichkeiten, in denen die Bezirksvorsteher untergebracht sind, einschließlich des Festsaales.
Das ist viel und doch nicht alles! In der nächsten Kolumne erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Bezirksvorsteher, z.B. über die Notkompetenz. Denn die gibt es nicht nur im Rathaus für den Wiener Bürgermeister, sondern auch für die Bezirksvorsteher.
Mehr über die Eigenständigkeit der Bezirke gibt es hier.
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