Petitionsausschuss Wien
Sitzungen sollen künftig öffentlich stattfinden
Das Wiener Petitionsgesetz soll umfassend reformiert werden. Geht es nach der rot-pinken Stadtregierung, tagt der Petitionsausschuss künftig einmal im Monat öffentlich. Darüber hinaus soll die Bürgerbeteiligung vereinfacht werden.
WIEN. 33 Petitionen wurden im vergangenen Jahr vom Petitionsausschuss behandelt. Allerdings – wie das eben so üblich ist bei Sitzungen von Ausschüssen des Wiener Gemeinderats oder Landtags – hinter verschlossenen Türen. 2023 soll sich das jedoch ändern. Sitzungen, bei denen die Petitionsbewerber geladen werden um ihre Petition vorzustellen, werden öffentlich abgehalten.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können somit vor Ort die Sitzung mitverfolgen. Zusätzlich werden die Sitzungen aufgezeichnet und in einer Mediathek veröffentlicht. Das gaben am Freitag Petitionsausschussvorsitzende Andrea Mautz-Leopold (SPÖ) und Neos-Wien Petitionssprecher Thomas Weber bekannt.
Rederecht vor dem Ausschuss
Darüber hinaus haben Petitionsbewerber künftig einen Anspruch darauf, vom Ausschuss gehört zu werden und an der Sitzung teilzunehmen. Wer das nicht möchte, hat wie bisher die Möglichkeit, stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Die Petitionsplattform erhält ebenfalls ein Update. So wird sie einerseits für Smartphones und Tablets optimiert. Petitionswerber erhalten einen QR-Code, damit die Petition noch einfacher und unkomplizierter unterstützt werden kann. Die exakte Anzahl der Unterstützer wird künftig veröffentlicht.
Engere Einbindung der Bezirke
Auch die Bezirke werden ab 2023 enger in die Petitionen eingebunden. So können dann auch die Fraktionen in der Bezirksvertretung aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben. Bisher war dies nur den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern vorbehalten. Der Petitionsausschuss erhält wiederum die Möglichkeit, Empfehlungen direkt in andere Gemeinderatsausschüsse weiterzuleiten.
Das neue Gesetz geht nun in Begutachtung. Eine Beschlussfassung soll am 24. November im Landtag erfolgen. Das neue Wiener Petitionsgesetz soll nach positivem Beschluss mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.
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