Mindestsicherung
Stadt Wien plant neuen Familienzuschlag für Eltern
Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) kündigte eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes vor. Vor allem sollen davon Alleinerziehende sowie Paare mit Kindern profitieren.
WIEN. Wie Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) in einem Interview mitteilte, bereitet die Stadt eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes vor. Davon sollen vor allem Alleinerziehende und Paare mit Kindern profitierten. Es werde ein "Eltern-Familienzuschlag" geschaffen, wie Hacker der "APA" bestätigte.
Anlass für diese Entscheidung sind Kürzungen, die durch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) notwendig geworden sind. Der VfGH hatte die in Wien geltenden Kostensätze für Paare aufgehoben. Diese lagen über dem im Sozialhilfe-Grundgesetz vorgesehenen Wert und mussten reduziert werden. Laut Rathaus hätte die Maßnahme für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von, Stand 2023, monatlich 105,36 Euro zur Folge gehabt und bei drei Viertel der Betroffenen hätte es sich um Familien mit minderjährigen Kindern gehandelt.
Mittels Novelle sollen die Verluste nun kompensiert werden und der Zuschlag soll am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Ein neuer Paragraf wird eingeführt und dieser soll die neue dauerhafte Unterstützungsleistung für armutsbetroffene Familien in Höhe von 4,5 Prozent des Ausgleichszulagen-Richtsatzes regeln.
3.000 kinderlose Paare betroffen
Hacker teilte mit, dass bei rund 10.000 Paaren mit Kindern der monatliche Verlust dadurch nahezu gänzlich kompensiert werden kann. Den Paaren müssten zwar monatlich 105 Euro abgezogen werden, der neue Zuschlag beträgt jedoch 94,82 Euro. Außerdem soll die neue Regelung auch Alleinerziehenden zugutekommen: Sie erhalten 47,41 Euro pro Monat zusätzlich, "nur" bei rund 3.000 kinderlosen Paaren wird die Kürzung voll wirksam werden.
In der nächsten Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport am Donnerstag wird die Novelle auf den Weg gebracht und soll in der darauffolgenden Landtagssitzung am 23. November beschlossen werden.
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