Maklerprovision - Wien
So viel sparen sich Wohnungssuchende ab 1. Juli
Ab 1. Juli gilt das "Bestellerprinzip" was Maklerprovisionen angeht. Das bedeutet, dass dann jener die Maklergebühren zahlen muss, der die Mietwohnung anbietet. Eine Entlastung für viele Wohnungssuchende, weil gerade in Wien die Mietpreise recht hoch sind. Wir erklären, warum dies Einfluss auf die Provision hat - und was man sich bald erspart.
WIEN. In Zeiten der Teuerung müssen viele Wienerinnen und Wiener ohnehin schon tief ins Börserl greifen. Gerade bei alten Mietwohnungen gibt es nach wie vor noch eine Gastherme. Und der Preis für dieses Heizmittel ist nach wie vor hoch.
Wer vor Kurzem eine neue Wohnung über einen Makler gefunden hat, der musste sich auf zusätzliche Kosten für sein neues Zuhause einstellen. Denn neben den ohnehin schon hohen Energie- und Mietpreisen kam hier auch noch die Maklerprovision hinzu. Und das war gerade in Wien, einem Bundesland mit hohen Mietkosten, ein doch recht teurer Spaß.
Denn bis jetzt musste der neue Mieter die Maklerprovision zahlen. Mit einer Gesetzesnovelle im Nationalrat soll sich das in Zukunft ändern. Ab 1. Juli wird jener zur Kasse gebeten, der die Vermittlung in Auftrag gibt. Und das ist in der Regel der Vermieter. Doch was bedeutet das für Wien?
Über 1.300 Euro mehr im Börserl
Laut Stadt Wien waren im Jahr 2018 von insgesamt rund 920.000 bewohnten Wohnungen fast die Hälfte Single-Haushalte. Die Durschnittsgröße der Wohnungen in Wien beträgt dabei 38 Quadratmeter. Laut dem Vergleichsportal wohnungsörse.net lag die durchschnittliche Kaltmiete bei 14,42 Euro pro Quadratmeter. Österreichweit übrigens bei 12,28 Euro pro Quadratmeter.
Bedeutet also, dass man für die 38 Quadratmeter Wohnung rund 548 Euro kalt pro Monat zahlen muss. Und hier ist der springende Punkt der Änderung. Denn laut der derzeit noch geltenden Regelung zur Maklerprovision durften Makler dem Wohnungssuchenden das zweifache einer Monatsmiete berechnen. In diesem Beispiel 1.096 Euro. Hier kommt noch die Umsatzsteuer, also 20 Prozent dazu. Beläuft sich die Rechnung also schnell auf 1.315 Euro.
Außerdem dürfen bei der Maklerprovision auch die zu erwarteten Betriebskosten für die ersten zwei Monate addiert werden - damit steigt der Rechnungsbetrag je nach Eigenschaften der Wohnung nochmal ordentlich. Diese Kosten müssen ab dem Sommer nicht mehr vom Wohnungssuchende getragen werden.
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