Wohnsicherung Plus
Stadt Wien übernimmt Mietrückstände in Millionenhöhe
Die Wiener Landtagssitzung am Mittwoch stellt die Weichen für das im Frühjahr angekündigte Maßnahmenpaket für den Wohnbereich. So wird nicht nur die Gesetzesgrundlage für den 200-Euro-Wohnbonus beschlossen, auch die neue "Wohnungssicherung Plus", ein Förderpaket für Personen, die ihre Wohnung verlieren könnten, kommt. Die BezirksZeitung brachte in Erfahrung, wie diese im Detail aussieht, wann sie umgesetzt wird und wie man sie ansuchen kann.
WIEN. Wer in Wien die Miete nicht mehr aufbringen konnte, war zu Beginn der Coronakrise 2020 und auch ein Jahr später durch den sogenannten "Mahn- und Klagsstopp" vor der Delogierung geschützt. Zu dieser Zeit drohte den Mietern, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, kein Wohnungsverlust. Erwartungsgemäß gab es dann einen Anstieg der Delogierungen im Jahr 2022:
Um dem entgegenzutreten, gibt es von der Stadt Wien neue Unterstützungsleistung: Die Wiener Wohnungssicherung Plus. Bei dieser handelt es sich ein millionenschweres Förderpaket für jene Personen, die in Mietrückstand geraten sind.
Wohnungssicherung Plus im Detail
Diese wird neben neben dem Wiener Wohnbonus, eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro und der Wiener Wohnunterstützungspauschale beim Wiener Landtag am Mittwoch, 21. Juni, gesetzlich beschlossen. Doch was ist die Wohnungssicherung Plus genau? Was beinhaltet diese, wer ist anspruchsberechtigt und wie kann man sie ansuchen? Die BezirksZeitung ging diesen Fragen auf den Grund.
Mario Dujaković, Sprecher von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hat dabei die Antworten parat. "Wenn du einen Mietrückstand von mindestens 400 Euro hast und zu einer 'vulnerablen Gruppe' gehörst, dann übernehmen wir 70 Prozent des Mietrückstandes und überweisen den direkt an den Vermieter. Für den Rest gibt es eine Ratenvereinbarung", erklärt Dujaković der BezirksZeitung.
Umsetzung ab August/September
Umgesetzt wird die Wiener Wohnungssicherung Plus ab August/September 2023 und kann von allen Angehörigen der Zielgruppe (wer anspruchsberechtigt ist, findest du weiter unten) angesucht werden, ganz unabhängig davon, ob sie im Gemeindebau, in einem geförderten oder privaten Wohnbau leben.
Die Förderung wird direkt an die Wohnungsvermieterin- oder den Vermieter ausbezahlt. "Mit der Wiener Wohnungssicherung Plus bewahren wir Mieterinnen und Mieter, die weniger Geld haben, direkt vor Obdachlosigkeit. So schützen wir sie vor den Auswirkungen der Teuerung, für die sie am wenigsten können, sie aber am härtesten trifft", sagt Sozialstadtrat Peter Hacker.
Im Detail sieht die Wohnungssicherung Plus so aus: ist jemand anspruchsberechtigt und ist mindestens 400 Euro im Verzug, werden 70 Prozent der Mietrückstände übernommen und für die restlichen 30 Prozent wird eine Ratenzahlung vereinbart. Bei besonders schweren Härtefällen ist auch eine vollständige Mietrückstandübernahme möglich.
Das Ansuchen auf die Wohnungssicherung Plus wird über ein Online-Ansuchen erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nur bei bereits erfolgter gerichtlicher Einbringung (Gerichtliche Aufkündigung, Räumungsklage und Antrag auf zwangsweise Räumung) im Privatwohnungsbereich erforderlich. In diesen Fällen helfen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Fachstelle für Wohnungssicherung bei den Verhandlungen mit den Vermieterinnen und Vermietern, um zB eine Absetzung der Delogierung zu erreichen. Wenn Betroffene beim Ausfüllen des Ansuchens Hilfe benötigen oder noch Fragen haben, kann sich an das Servicetelefon wenden (+43 1 4000-8040).
Wer anspruchsberechtigt ist
Insgesamt sind für das Förderpaket 20 Millionen budgetiert. Wie sich die Summe zusammensetzt: Im kommunalen Wohnbau wird von etwa 12,3 Mio. Euro (ca. 7.900 Fälle) an Rückstandsübernahmen und im privaten Wohnbau von rund 7,7 Mio. Euro (ca. 2.800 Fälle) ausgegangen. Diese Zahlen beziehen sich auf einen Förderzeitraum von sechs Monaten.
Anspruch auf die Förderung haben folgende Zielgruppen:
- Menschen, die seit mindestens 6 Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten
- Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben
- von der GIS-Gebührenpflicht befreit sind
- die einen Anspruch auf Krankengeld haben
- die einen Anspruch auf Rehabilitationsgeld oder Wiedereingliederungsgeld haben
- die einen Anspruch auf Übergangsgeld haben
Die genaue Förderrichtlinie wird derzeit noch finalisiert und kann dementsprechend noch weitere Gruppen umfassen.
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