Prinz-Urteil nach Einspruch nicht rechtskräftig

Zwettls Bürgermeister Herbert Prinz (ÖVP) wurde am Montag, 27. April 2015, zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert. Am 1. Mai 2015 legte er Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. | Foto: Stadtgemeinde Zwettl
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  • Zwettls Bürgermeister Herbert Prinz (ÖVP) wurde am Montag, 27. April 2015, zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert. Am 1. Mai 2015 legte er Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
  • Foto: Stadtgemeinde Zwettl
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KREMS/ZWETTL (bs). Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zwettl wurde am Montag, dem 27. April 2015, in den Nachmittagstunden zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wegen Amtsmissbrauchs von 36.000 Euro ist nicht rechtskräftig. Bürgermeister Prinz erbat drei Tage Bedenkzeit.

Kein Abbruchbescheid

Prinz hätte, so der Vorwurf im Verfahren am Landesgericht Krems, für vier Holzhütten in der Gemeinde Annatsberg, welche für die örtlichen Sonnwendfeiern verwendet werden, über drei Jahre lang keinen Abbruchbescheid erteilt. Dieser hätte laut Richterin Susanne Daniel ausgestellt werden müssen, da diese Hütten auf Grünland gebaut wurden und dort heute noch stehen. Somit hätte Prinz, der die Grundstücke nachträglich umwidmen ließ, die Schwarzbauten drei Jahren lang wissentlich akzeptiert.

"Im Sinne des Gemeinwohls"

„Mir wurde vom Amt der Landesregierung signalisiert, dass eine Umwidmung nach der Raumordnung machbar ist und rechtens sein wird“, gab Prinz vor Gericht zu Protokoll.

Prinz entgeht langjähriger Haftstrafe

Weil sich der Bürgermeister im Zusammenhang dieses Falls nicht bereichert hat, wurden mildernde Umstände anerkannt. Damit entging Prinz einer langjährigen Haftstrafe. Der Rahmen wäre bei drei bis zehn Jahren Freiheitsstrafe gelegen. Anstatt der 36.000 Euro Geldstrafe, kann der Stadtchef auch 180 Tage Ersatzhaft antreten. Prinz war bislang nicht vorbestraft.

Bürgermeister Prinz reagiert mit Aussendung: http://www.meinbezirk.at/zwettl-niederoesterreich/politik/buergermeister-prinz-nimmt-zum-richterspruch-stellung-d1330247.html

Rücktrittsaufforderung bei Rechtskräftigkeit

Am Mittwoch, 29. April, reagierten die Grünen auf Bezirksblätter-Anfrage mit der ersten Rücktrittsaufforderung, sollte dem Urteil Rechtskraft erwachsen. Silvia Moser, Obfrau der Grünen Zwettl, meint außerdem: "Grundsätzlich finden wir es gut und notwendig, dass gegen die Praxis, illegal errichtete Bauten im Nachhinein zu legalisieren, vorgegangen wird. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen sind jedenfalls einzuhalten, der Bürgermeister als Baubehörde hat dies sicherzustellen. Der Gemeinderat hätte vom Bürgermeister außerdem zeitgerecht Informationen über das Verfahren und die Hintergründe erhalten müssen", so Moser.

Einspruch kurz vor Ende von Fristablauf

Stadtamtsdirektor Hermann Neumeister informierte am Freitag, 1. Mai 2015 um 12:34 Uhr die Medien via Aussendung von der Anfechtung des Urteils. "Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass sich Bürgermeister Herbert Prinz nach Rücksprache mit seiner Familie und nach ausführlicher Beratung durch seinen Rechtsvertreter, Franz Nistelberger, dazu entschieden hat, gegen das am Montag gegen ihn nicht rechtskräftig ergangene Urteil beim Landesgericht Krems an der Donau als Schöffengericht Rechtsmittel anzumelden!" Damit erwirkte der Bürgermeister eine aufschiebende Wirkung, die das Urteil nicht rechtskräftig werden ließ.
Nun wird die Zuschrift des Urteils abgewartet. Danach wird man innerhalb von vier Wochen dem Gericht die Beschwerdegründe schriftlich übermitteln.

"Urteil ein Wahnsinn"

Nicht nur in den sozialen Medien bekam Herbert Prinz nach einer Artikel-Veröffentlichung der Bezirksblätter Zwettl die ganze vergangene Woche über Rückhalt. Auch aus den eigenen Reihen kamen ausschließlich Aussagen für einen Verbleib des Bürgermeisters bzw. das viel zu hohe Strafausmaß, welches Prinz ausgefasst hätte. Angela Fichtinger, ÖVP-Bürgermeisterin von Bad Traunstein und Nationalratsabgeordnete, stellte im Bezirksblätter-Telefonat klar, dass das Urteil ein Wahnsinn sei und die Bürgermeister schön langsam zum Freiwild würden. "Wir brauchen die Vereine in unseren Gemeinden. Diese will man dann natürlich auch bestmöglich unterstützen", spricht Fichtinger die Nutzung der nicht gewidmeten Holzhütten von Annatsberg an. Dennoch ist auch für sie klar, dass das Vorgehen von Prinz in diesem speziellen Fall nicht richtig war.

Kritik der Grünen an Umwidmung: http://www.meinbezirk.at/zwettl-niederoesterreich/politik/holzhuetten-affaere-kritik-an-umwidmung-d1334967.html

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