Stadt Enns
Demonstration gegen Handymast in Enns
ENNS. Im April 2017 hat die ÖBB in einem Ennser Wohngebiet einen über 30 Meter hohen Funkmasten errichtet, der bis dato nicht in Betrieb ist. Davon wurden weder die Stadtgemeinde Enns noch die Bürger informiert. Weil es keine baurechtliche Bewilligung für den Bau gab, reichte die Stadt Enns einen Beseitigungsauftrag ein, dieser wurde schlichtweg abgelehnt. Die ÖBB hatten daraufhin argumentiert, dass der Mast Teil der Bahnanlage sei und deshalb keine Bewilligung notwendig sei. Dieser diene der ÖBB in Notfällen, wie dem Ausfall des Bahnfunks, als Sicherheit.
Demonstration
Vor zwei Tagen begann die ÖBB nun mit den Vorbereitungen zur Inbetriebnahme. Die betroffene Ennser Bevölkerung und Betroffene der Stadt Haag, wo sich aktuell dieselbe Geschichte wiederholt, lassen sich das nicht gefallen. Am 31. Jänner um 7 Uhr demonstrierten die Betroffenen gegen den ÖBB-Mobilfunkmast. 23 Menschen versperrten den Arbeitern den Zugang zum Mast. „Das für die ÖBB notwendige Funksystem GSM-R ist auf dieser Strecke bereits voll ausgebaut, und der Empfang für alle Mobilfunknetze ist in Enns, zum Beispiel zum Absetzten von Notrufen, voll gegeben. Daher handelt es sich laut einem Rechtsgutachten um keine Eisenbahnanlage und ist genehmigungspflichtig“, argumentiert Hans Schillinger, der die Bürgergruppe formiert hat.
Zusätzlich zur Errichtung des Handymast und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung der Bürger, rohdet die ÖBB Ende 2018 die etwa 1.500 Quadratmeter Wald rund um den Mast. Die Bäume dienten als Sicht- und vor allem Lärmschutz vor der angrenzenden Bahnanlage. Erneut ohne Bewilligung oder Information der Stadtgemeinde Enns und deren Bürger. „Laut den ÖBB wurden die Bäume aus Sicherheitsgründen gerohdet. Die übriggebliebenen Stämme beweisen jedoch, dass die Bäume großteils noch gesund waren und keineswegs eine Gefahr darstellten.“, so Schillinger.
Reaktion der ÖBB
Die ÖBB reagierte sofort auf die Demonstration der Bürger und gibt folgende Stellungnahme bekannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stadtgemeinde Enns gegen den Mobilfunkmasten der ÖBB-Infrastruktur AG zurückgewiesen. Damit wurde rechtsgültig geklärt, dass der Mobilfunkmast eine Eisenbahnanlage darstellt und von den ÖBB ordnungsgemäß errichtet wurde. Dieses Urteil bedeutet auch, dass die Stadtgemeinde Enns in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb der Sendeanlage unzuständig ist. Die Anlage wird nun fertig gestellt und in Betrieb genommen. Die ÖBB-Infrastruktur AG geht davon aus, dass von Seiten der Gemeinde als auch den Anrainern die Rechtmäßigkeit der Anlage nicht weiter in Frage gestellt wird und es zu keinen weiteren Behinderungen mehr kommt.
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