Diebeszug durch Ostösterreich
20 Diebstähle in vier Monaten: Täter-Duo verurteilt
- Die beiden Ungarn wurden nicht rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt.
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Zu unbedingten Haftstrafen wurden zwei Ungarn verurteilt. Im Frühjahr stalen sie eine Vielzahl von Geräten wie Traktoren, Bagger oder Anhänger. Der Staatsanwaltschaft sind die Strafen zu gering.
NIEDERÖSTERREICH. Im Frühjahr dieses Jahres waren zwei ungarische Männer in Ostösterreich auf Diebeszug. Sie stahlen eine Vielzahl von Fahrzeugen und Baumaschinen. Der Schaden lag im sechsstelligen Bereich. Bereits Ende September mussten sich die beiden am Landesgericht St. Pölten verantworten (MeinBezirk berichtete). Nun wurden die Ungarn erstinstanzlich verurteilt.
Rascher Rückfall
Beide Angeklagte bekannten sich weiterhin schuldig. Es war für die Ungarn nicht der erste Gerichtsprozess: In ihrem Heimatland hatten beide bereits einige Vorstrafen gesammelt. Einschlägig vorbestraft war der 30-jährige Erstangeklagte zweimal, sein 27-jähriger Komplize einmal. Nur ein paar Monate vor Beginn der Diebstahlserie hatten die Männer jeweils ihre letzte Haftstrafe abgesessen.
- Die Beute verkauften die Täter in Ungarn.
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Schadenssumme wurde angepasst
Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Gesamtwert der Diebesbeute bei über 300.000 Euro lag. Allerdings wichen die Angaben der Zeuginnen etwas von den zuvor angenommenen Zeitwerten der Bagger, Anhänger, etc. ab. Letztendlich verurteilt wurde der Erstangeklagte zu einer Schadenssumme von 271.000 Euro, der Zweitangeklagte zu 243.000 Euro. Bei dem Diebstahl eines Wohnwagens im Wert von 28.000 Euro war der jüngere der beiden nicht involviert.
- Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Kosten entstanden bei den Geschädigten allerdings nicht nur wegen der Diebstähle an sich. Eine Zeugin bezifferte den Zeitwert der gestohlenen Maschinen - ein Bagger, ein Kompressor und ein Anhänger - mit 32.000 Euro. Darüber hinaus seien 11.000 Euro an Kosten entstanden, etwa wegen des Ausfallens der Geräte. Auch das Zurückholen der sichergestellten Diebesbeute sei für die Unternehmerin mit Geld- und Zeitaufwand verbunden gewesen.
Hinter Gitter
Der Schöffensenat sprach beide Angeklagten des gewerbsmäßig schweren Diebstahls, teils durch Einbruch schuldig. Zu 20 Diebstählen im Zeitraum von Jänner bis April 2026 verurteilte der Senat den Erstangeklagten, den 27-Jährigen zu 19.
- Die beiden Täter müssen ins Gefängnis.
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Eine bedeutsame Grenze, denn den beiden hätte eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft gedroht. Der Strafrahmen reichte von sechs Monaten bis zu maximal fünf Jahren Haft. Verurteilt wurden die Männer zu unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, bzw. drei Jahren und einem Monat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung an.
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