Diebstahl-Serie
Rund 300.000 Euro Schaden: Zwei Ungarn klauten Bagger, Traktoren und mehr
- Polizeibehörden aus Österreich und Ungarn forschten die beiden Männer aus.
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Bei einem Streifzug quer durch Ostösterreich stahlen zwei Männer eine Vielzahl von Baumaschinen und Fahrzeugen. Insgesamt war die Beute rund 300.000 Euro wert. Vor Gericht bekannten sich die Ungarn schuldig.
AMSTETTEN/NÖ. Da kommt man morgens zur Baustelle und plötzlich ist der Bagger futsch - diese Erfahrung mussten im Frühjahr gleich mehrere Personen im Osten Österreichs machen. Denn von Jänner bis April dieses Jahres waren zwei Männer unterwegs, die massenhaft Baumaschinen und Fahrzeuge stahlen.
Mittlerweile wurden die Ungarn festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft. Am Landesgericht St. Pölten begann das Verfahren gegen den 30-Jährigen und den 27-jährigen Mittäter. Beide bekannten sich schuldig.
- Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Eifrige Übeltäter
Stolze 21 Fakten umfasst die Anklageschrift gegen die Ungarn; in einen Tatzeitraum von circa sechs Wochen. Gestohlen haben die Männer unter anderem sechs Bagger, sieben Autoanhänger, zwei Traktoren und zwei Wohnwägen. Diese Geräte waren zum Teil mehrere zehntausend Euro wert. Auch einen Baukompressor, drei Rasenmähertraktoren und ein Moped entwendeten die Ungarn.
Darüber hinaus stahlen sie mehrere Kleingeräte, beispielsweise eine Laser-Graviermaschine, einen Balkenmäher oder auch ein Abrissseil. Außerdem nahmen sie nicht nur die an den Fahrzeugen angebrachten Kennzeichen mit, sie stahlen auch einige Nummerntafeln von parkenden Autos. In Niederösterreich befanden sich die Tatorte in den Bezirken Tulln, Amstetten, Baden, St. Pölten-Land, Gänserndorf, Neunkirchen und Bruck an der Leitha. Auch in Oberösterreich und der Steiermark waren die Diebe unterwegs.
- Die erbeuteten Maschinen und Fahrzeuge verkauften die Männer in Ungarn.
- Foto: LPD NÖ
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So viele Diebstähle hatten die beiden Männer begangen, dass sie sich in der Gerichtsverhandlung gar nicht mehr alle Einzelheiten ins Gedächtnis rufen konnten. "In der Zeit haben wir sehr viele Drogen konsumiert. Deswegen können wir uns nicht an alles erinnern", so der 27-Jährige.
Einige Geräte gefunden
Das Diebesgut brachten die Männer nach Ungarn. Dort verkauften sie es, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. "Ich war in einer schwierigen finanziellen Lage und musste für das Überleben meiner Familie sorgen", so der 30-Jährige. Ihn konnte die Polizei im April festnehmen, als er nach einem Baggerdiebstahl in Linz am Weg zurück in sein Heimatland war.
Sein 27-jähriger Kumpane war zu diesem Zeitpunkt nicht im Auto. Es wurde ein Europäischer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Ein paar Tage später nahmen ihn ungarische Polizeibehörden fest. Einige der gestohlenen Geräte konnte die Polizei bei Hausdurchsuchungen bei den Angeklagten sicherstellen. Außerdem forschten die Polizeibehörden die Abnehmer der beiden Diebe aus.
- Die Polizei konnte beide Männer festnehmen.
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Es wurden so drei Bagger, drei Autoanhänger, ein Moped und ein Baukompressor sichergestellt. Diese Gegenstände bekamen die Geschädigten wieder zurück.
Hohe Schadenssumme
Laut der ursprünglichen Angklageschrift betrug der Gesamtwert der gestohlenen Objekte circa 320.000 Euro. Somit würde der Diebstahlschaden 300.000 Euro überschreiten, eine wichtige Schwelle im Strafgesetz. Denn wer einen schweren Diebstahl mit Schaden über 300.000 Euro begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Liegt der Schaden darunter, aber über 5.000 Euro, dann drohen nur bis zu drei Jahre Haft.
- Insgesamt sind die gestohlenen Geräte rund 300.000 Euro wert.
- Foto: LPD NÖ
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Allerdings stellte sich im Zuge der Vernehmungen der - äußerst zahlreichen - Zeuginnen und Zeugen heraus, dass die gestohlenen Objekte teilweise etwas weniger wert waren, als ursprünglich angenommen. Die Staatsanwaltschaft muss nun die Schadenssumme neu berechnen. Eventuell könnte diese unter die 300.000-Euro-Grenze fallen.
Das Verfahren konnte am ersten Termin nicht abgeschlossen werden. Deswegen wurde die Verhandlung zur Vernehmung weiterer Zeugen vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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