Stadtvillenprojekt in Bad Vöslau:
Künftige Parkplätze als Zündstoff

Die Widmungsänderung wurde nur mit den Stimmen der Liste Flammer beschlossen, die Grünen stimmten dagegen, die anderen Fraktionen enthielten sich | Foto: Stockmann
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  • Die Widmungsänderung wurde nur mit den Stimmen der Liste Flammer beschlossen, die Grünen stimmten dagegen, die anderen Fraktionen enthielten sich
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BAD VÖSLAU. "Es gibt in Bad Vöslau offenbar zwei Klassen von Menschen. Die einen können sich's richten, die anderen nicht." Die Grünen-Stadträtin Eva Mückstein sieht beim Wohnprojekt "Gainfarner Harfe" - 6 Wohnblöcke, 76 Wohnungen - eine "unsachliche Begünstigung" des Bauwerbers und mögliche rechtliche Folgen für die Gemeinderäte.

Komplexe Thematik

Hintergrund ist ein sehr komplexer Widmungsstreit: Eine einst für den Vorbesitzer Bundesheer (Republik) als "öffentliche Verkehrsfläche" gewidmete 3000 m2-Fläche neben dem Schlosspark Gainfarn wird auf "private Verkehrsfläche" für den neuen Besitzer und Bauwerber, die G. Grasl GmbH, geändert. Tatsächlich liegt die Fläche in einer "landwirtschaftlichen Vorrangzone" (Biosphärenpark Pflegezone) des übergeordneten Regionalen Raumordnungsprogramms und war immer nur Grünland. Der Streit dreht sich um die Rechtmäßigkeit der bestehenden Verkehrsflächen-Widmung. Dem kritischen Rechtsgutachten der Anrainer stehen widersprechende mehrseitige Erläuterungen seitens Gemeinde gegenüber. Das Land stützt letztere Auffassung.

Einfluss auf Projektgröße

Für die G. Grasl GmbH ist die Widmungsänderung bedeutsam. Um das Wohnprojekt in der geplanten Größe zu verwirklichen, braucht es genügend Parkplätze. Die wären nur dort auf dieser 3000m2-Verkehrsfläche unterzubringen. Andernfalls müsste wohl das Wohnprojekt reduziert werden und die Parkplätze müssten auf dem angrenzenden 8000 m2 großen definierten Baugrund sein, was eigentlich Vorschrift ist. Laut Erläuterungen ist es der G. Grasl GmbH nie gelungen, eine durchgehende Baulandwidmung für alle Teilflächen zu bekommen, da die "Verkehrsfläche" außerhalb der Siedlungsgrenze liegt. Laut Erläuterungen bestehen aber bereits überörtliche Planungen, die Fläche zukünftig zumindest aus der "Landwirtschaftlichen Vorrangzone" herauszunehmen. Ob dann auch Siedlungsgrenzen verschoben werden, ist unklar.
Mückstein warnte, dass die Widmungsänderung („die nur dem Wohnprojekt dient“) unter den jetzt noch gültigen Bedingungen als "Begünstigung des Bauwerbers" ausgelegt werden könnte. Sie forderte (vergeblich) eine Rückwidmung des Areals auf Grünland, was es ja immer gewesen sei und nun durch Parkplätze "schmerzvoll zerstört" würde.

Nur Liste Flammer für die Änderung

Die "private Verkehrsfläche" wurde mit den Stimmen der Liste Flammer beschlossen. Die Grünen und ÖVP-Gemeinderat PeterLechner stimmten dagegen, der Rest enthielt sich.
Die Anrainer schließen weitere Rechtsmittel (im Bauverfahren) nicht aus. Der Betreiber hat sich gegenüber den Bezirksblättern trotz Nachfrage bis Redaktionsschluss nicht geäußert.

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