FFP 2 Maskenpflicht ...
Gerade mal 25 Euro Strafe bei Nicht-Tragen einer FFP2-Maske ab Montag
Gerade mal 25 Euro Strafe bei Nicht-Tragen einer FFP2-Maske ab Montag
In Kraft treten die neuen Maßnahmen am Montag (25. Jänner).
Ob das ausreichend ist wird man sehen.
Wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss künftig mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor.
Gleichzeitig haben dafür einige Handelsriesen beim Buhlen um die Gunst der Kunden angekündigt, die Pflichtmasken vorerst gratis auszugeben.
Der Rewe Konzern erstmal bis Mittwoch der Spar Konzern hällt es noch offen wie lange.
Laut Gesundheitsministerium besteht die FFP2 Maskenpflicht:
In öffentlichen Verkehrsmitteln,
Bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen,
In Seil- und Zahnradbahnen,
Im Handel (z.B. Supermärkte, Drogeriemärkte, Post),
Aber auch in nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben wie Versicherungen,
In allen Märkten,
Im Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten,
In Apotheken, Ordinationen, Krankemhäusern,
Beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen sowie in Beherbergungsbetrieben Pflicht
Archiv: Robert Rieger
Fotos: Robert Rieger Photography
© Circus & Entertainment Pics by Robert Rieger
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