Hitlergruß vor Hitlers Geburtshaus
Schwestern erwartet Schulung im KZ Mauthausen

Die Verhandlung gegen die beiden Frauen fand am 2. Dezember 2024 am Landesgericht Ried statt. | Foto: MeinBezirk
  • Die Verhandlung gegen die beiden Frauen fand am 2. Dezember 2024 am Landesgericht Ried statt.
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Eine Schulung im KZ Mauthausen und eine Zahlung von 200 beziehungsweise 100 Euro: so lautet das Urteil für eine 26-Jährige und eine 24-Jährige, die sich am 2. Dezember am Landesgericht Ried verantworten mussten. Sie sind am 20. April 2024 nach Braunau gereist und haben sich unter anderem durch einen Hitlergruß nach dem Verbotsgesetz strafbar gemacht. Die Schwestern zeigten sich geständig und erklärten beide, dass sie die Taten bereuen.

BRAUNAU, RIED. Die beiden jungen Frauen sind zusammen mit ihren Partnern am Geburtstag von Adolf Hitler nach Braunau am Inn gereist, um sich laut eigener Aussage dessen Geburtshaus anzusehen. In Braunau angekommen, zeigte sich die 26-Jährige mit einem Hitlergruß vor dem Geburtshaus. Ihre Schwester hatte die Absicht, einen Strauß weißer Rosen auf der Fensterbank niederzulegen – das wurde allerdings durch das Einschreiten der Polizei verhindert. In einer Chatgruppe der vier beteiligten Personen wurden laut Aussage des Landesgerichts Ried schon ungefähr ein Jahr lang nationalsozialistische Inhalte, wie etwa ein Kürbis mit Hakenkreuz zu Halloween, geteilt.

„Es tut mir wahnsinnig leid“

Auf die Frage des Richters, warum sie vor Hitlers Geburtshaus einen Hitlergruß gezeigt hat, erklärt die 26-Jährige: „Ich war angetrunken und habe riesengroßen Blödsinn gemacht, ich kann es nicht ändern – es tut mir wahnsinnig leid. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen.“ Sie erklärt, dass sie sich das Haus ansehen wollten, aber sie nicht gedacht hat, dass es so weit kommen würde. Der Richter erklärte, dass diese Tat geplant wurde und hat gefragt, wie man auf so etwas kommt. Darauf entgegnete die Angeklagte, dass sie sich erst nach dem Verbrechen intensiv mit den Taten von Adolf Hitler auseinandergesetzt hat. Dennoch gibt sie zu, auch vorher von dem Massenmord Hitlers gewusst zu haben. „Sie haben das alles gewusst, es ist jetzt einfach zu sagen, dass das eine Dummheit war“, so der Richter. Die 26-Jährige beteuert, keine nationalsozialistischen Gedanken gehabt zu haben oder diese zu haben.

"Das geschmackloseste, was man machen kann"

Auch die 24-Jährige hat laut ihrer Aussage nie eine nationalsozialistische Einstellung besessen. Ihr wird vorgeworfen, dass sie einen Strauß weißer Rosen auf der Fensterbank des Hauses niederlegen wollte. Weil die Polizei aber vorher einschritt, hat sie diesen wieder mit nach Hause genommen. Dass weiße Rosen eine besonders schwere Bedeutung im Zusammenhang mit Adolf Hitler haben, war der Angeklagten nicht bewusst.

Der Staatsanwalt betonte: „Das ist so ziemlich das geschmackloseste, was man machen kann: An seinem Geburtstag nach Braunau zu fahren und weiße Rosen mitzunehmen. Sie verharmlosen die ganze Zeit und jeden Toten.“

Wie auch schon ihre Schwester gibt die Angeklagte zu, sich zu wenig mit den Taten Hitlers auseinandergesetzt zu haben. Für eine der Geschworenen nur wenig glaubwürdig: „Man lernt das doch in der Schule. Ich kann es nicht glauben, dass ihr so unwissend wart.“

Schulung im KZ Mauthausen

Nach der Beratung der Richter wurde den beiden deutschen Staatsbürgerinnen eine Diversion angeboten. Dabei wird auf ein förmliches Strafverfahren verzichtet und die Angeklagten müssen sich stattdessen einer Maßnahme oder Geldzahlung unterziehen. Sie wurden zu einer Geldstrafe von 200 beziehungsweise 100 Euro und dem Besuch einer Schulung im KZ Mauthausen verurteilt. Die beiden haben die Entscheidung des Gerichtes angenommen.

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