Einschränkung im Kindergartenbetrieb
Betreuung im Bezirk Braunau ist für alle Kinder sichergestellt

Kindergärten im Bezirk Braunau sind ab sofort für alle Kinder offen. (Symbolbild) | Foto: matka_Wariatka/Fotolia
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Mit 27. April tritt eine neue Verordnung bezüglich der Kinderbildungs- und -betreuungeinrichtungen in Oberösterreich in Kraft. Damit klären sich auch zahlreiche Fragen, die für Eltern von Kindergarten- und Krabbelstubenkindern bislang unbeantwortet blieben. 

BEZIRK BRAUNAU. Landeshauptfrau-Stellvertreterin Christine Haberlander gibt in der Kundmachung bekannt, dass alle Einrichtungen zur Kinderbetreuung bei "entsprechendem Bedarf" geöffnet bleiben – es kann allerdings zu einem eingeschränkten Betrieb kommen. Jedoch solle die Kinderdichte sowie die "Anzahl an Sozialkontakten" reduziert werden. Deshalb, heißt es in der Verordnung: "Kinder sollen weiterhin zu Hause betreut werden". 

Die Betreuungsangebote sind für alle Kinder sicherzustellen: "Unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit der Eltern und davon, ob die Arbeit im Home-Office verrichtet werden kann oder eine Betreuung zu Hause möglich ist oder nicht", heißt es weiters in der Verordnung. Das Angebot könne von den Eltern flexibel im Rahmen der bedarfsgerechten Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. "Weiterhin sollte die Betreuung durch Großeltern vermieden werden", betont Haberlander. Personen über 65 Jahre gelten als besonders gefährdet, schwer an einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erkranken. 

Die Leitung der Betreuungseinrichtung solle nun umgehend die Eltern über die notwendigen Maßnahmen informieren und Meldungen zum Kindergartenbesuch sowie über die häusliche Betreuung entgegennehmen. 

Die Verordnung gilt ab sofort und bis 15. Mai.

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