Rauchen und Zündeln im Wald verboten
BEZIRK. Durch die andauernde Hitze und Trockenheit ist in den letzten Wochen die Waldbrandgefahr angestiegen. In einigen Bezirken Oberösterreichs, so auch in Braunau, gilt daher bereits Rauch- und Lagerfeuer-Verbot im Wald.
Mit dem Erlass der „Waldbrandschutzverordnung“ ist das Rauchen und das Hantieren mit offenem Feuer im Wald verboten. Wer sich nicht an die Verordnung hält und ein Feuer in einem Wald entflammt, muss mit hohen Strafen rechnen.
Die Geldstrafe kann bis zu 7.270 Euro betragen. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen ist möglich. Die Behörde verhängt bei besonders erschwerenden Umständen auch beide Strafen.
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