Bezirkshauptmannschaft Braunau
Zur Alten Brücke zwischen Ach und Burghausen

- Die Acher dürfen die Einbahnstraße Richtung Burghausen überqueren. Nur von Bayern aus ist es komplizierter.
- Foto: Haindl
- hochgeladen von Daniela Haindl
In einer Stellungnahme hat sich die Bezirkshauptmannschaft Braunau zur Einbahnregelung auf der Alten Brücke zwischen Ach und Burghausen nun geäußert.
BRAUNAU, ACH, BURGHAUSEN. Die Verkehrsregelung der oberösterreichischen Landesstraße L501a, die bis zur Mitte der Salzachbrücke führt, obliegt der Bezirkshauptmannschaft Braunau. Diese teilte der BezirksRundSchau Braunau im Auftrag des Bezirkshauptmannes, Gerald Kronberger, mit:
"...dass sich mit der Thematik der Einbahnregelung zur Erarbeitung einer dauerhaften Lösung ein Arbeitskreis mit Teilnehmern der Stadtgemeinde Burghausen und der Gemeinde Hochburg-Ach beschäftigt.
Die ursprüngliche Sperre der Brückenzufahrt vom Stadtplatz hat die Stadtgemeinde Burghausen aufgrund von Änderungen in ihrem Verkehrskonzept durchgeführt, was de facto einer Einbahnregelung gleichkommt.
Zwischen Ach und Wanghausen haben wir aufgrund der Verschiebung der Verkehrsströme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Maßnahmen wie Wartepflicht bei Gegenverkehr an einer Engstelle und eine 30 km Geschwindigkeitsbeschränkung auf einem schmalen unübersichtlichen Straßenstück sowie die Verringerung des zulässigen Höchstgewichtes von 5,5 auf 3,5 Tonnen in Vorbereitung. Die beiden Grenzübergänge bleiben auf österreichischer Seite im bisherigen Ausmaß geöffnet."
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