Bauen & Wohnen
Mehr als eine Hausverwaltung
Die Hausverwaltung der Firma Immobilien Rothbart GmbH verwaltet mit seinen bestens geschulten Mitarbeitern zahlreiche Immobilien im Raum Bruck an der Mur, Kapfenberg und Leoben bis Kindberg.
Die Aufgaben unserer Hausverwaltung umfassen im Wesentlichen die Entlastung der Vermieter in ihrer Immobilie. Dazu gehören vor allem:
- Ansprechpartner für Vermieter und Mieter
- Abrechnung der Vorschreibungen mit Zahlungskontrolle und ständiger Transparenz
- Abrechnung der Betriebskosten und der Heizungskosten
- Reparaturbegleitung und Organisation der Hausbesorgung
- Vermietung von Leerständen
- Objektdatenverwaltung
- Bindeglied von Stadtverwaltungen, Handwerkern und Eigentümern
- Versicherungsmanagement inkl. Schadensabwicklung und deren Begleitung
- und vieles mehr
„Betriebskosten sind das Übel eines jeden Mieters und Vermieters. Wir senken Ihren Zeitaufwand und Ihre Kosten – das ist unser Anspruch, das ist unser Credo.“ – Peter Rothbart
Warum Hauseigentümer eine Verwaltung brauchen, welche Pflichten diese hat und was eine gute Hausverwaltung ausmacht.
Bei einem Mietshaus mit mehreren Parteien fallen zahlreiche Verwaltungsaufgaben an, dazu zählt etwa die Reinigung, Instandhaltung und Betriebskostenabrechnung. Da Eigentümer in der Regel weder die beruflichen Qualifikationen noch die nötigen Ressourcen für die Durchführung dieser Leistungen haben, greifen sie auf Hausverwaltungen zurück. Dabei handelt es sich um Professionisten, die sich auf genau solche Dienstleistungen spezialisiert haben. Sie werden mittels Vollmacht beauftragt. Mieter haben bei der Hausverwaltung kein Mitspracherecht. Hausverwaltungen haben eine unterschiedliche Betriebsgröße. Kleinere Verwalter sind in der Regel persönlicher und zeichnen sich durch Flexibilität aus. Große Firmen haben oft eigene Abteilungen für Rechtsfragen, interne Techniker oder sind im Bereich der Online-Hausverwaltung bereits aktiver. Das heißt, dass sie Eigentümern jederzeit einen umfangreichen Onlinezugriff auf Daten zu Rücklagen oder Bilanzstatus ermöglichen können.
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Kann man eine Hausverwaltung einfach wechseln?
Grundsätzlich kann der Eigentümer die Hausvewaltung kündigen, wenn er mit der Leistung nicht zufrieden ist. Ist das Gebäude im Besitz von mehreren Eigentümern, muss die Mehrheit der Kündigung zustimmen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Allerdings kann in der Regel nur mit Jahresende gekündigt werden. Idealerweise erfolgt die Kündigung per Einschreiben oder bei der Hausversammlung. Zeitgleich muss man sich nach einer neuen Hausverwaltung umsehen. Dabei ist es wichtig, sehr detaillierte Angebote einzuholen. Es gibt aber Ausnahmen bei der Kündigung: Wenn der Hausverwalter seine Pflichten grob verletzt hat, ist es möglich, eine Vertragsauflösung gerichtlich zu beantragen. Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten in der Hausverwaltung.
Kontakt und Info's
Immobilien Rothbart GmbH
Koloman-Wallisch-Pl. 4
8600 Bruck/Mur
+43 676 848984890
immoroth.at
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