Equal Pay Day: "Frauen haben nichts mehr zu lachen"
Frauen des ÖGB-Obersteiermark-Ost waren am vergangenen Samstag mit der Vorsitzenden Eva Nistelberger und der neuen ÖGB-Landesfrauensekretärin Yasmin Fakur in der Stadt Bruck unterwegs um wiedermal zum Equal-Pay-Day 2017 aufzuklären.
Frauen bekommen heute mehr für ihre Arbeit bezahlt als noch vor zehn Jahren. Das ist aber noch lange kein Grund zum Jubeln. In Österreich verdienen Frauen nach wie vor weniger als ihre männlichen Kollegen – heuer um 21,7 Prozent weniger. Somit fällt der diesjährige EPD auf den 13. Oktober und Frauen arbeiten statistisch gesehen 80 Tage im Jahr gratis (im Bundesländervergleich ist der Unterschied noch größer).
Der österreichische Durchschnittswert für den Einkommensunterschied beträgt rund 10.900 Euro „pro Frau“ (genau 10.865 Euro) – auf zehn Jahre hochgerechnet „verliert“ jede vollzeitbeschäftigte Frau über 100.000 Euro.
Die Einkommenslücke aller 2016 vollzeitbeschäftigten Frauen beträgt österreichweit mehr als acht Milliarden Euro.
Trotz zahlreicher Errungenschaften in den vergangenen Jahren gehen die Fortschritte in Sachen Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern nur im Schneckentempo voran - die Gehaltsunterschiede haben sich nur minimal verringert.
Fraueneinkommen müssen gerechter und vor allem höher werden – aber nicht erst in zehn Jahren, sondern jetzt. Die ÖGB-Frauen fordern ein Lohntransparenzgesetz, denn wer Veränderungen und gerechte Einkommensverteilung in den Betrieben durchsetzen will, muss zuerst für Transparenz sorgen.
Viele Frauen wissen gar nicht, dass ihr männlicher Kollege trotz gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit mehr verdient als sie. Und solange das der Fall ist, können sie sich gegen diese Diskriminierung nicht wehren und ihr Recht nicht durchsetzen. Die innerbetriebliche Offenlegung aller Gehälter würde Arbeitnehmerinnen helfen, am Verhandlungstisch besser zu argumentieren, den Gender Pay Gap verringern und in weiterer Folge Diskriminierung auf allen Ebenen und aus allen Gründen verhindern.
Erfolge – aber:
Die Einigung zu einem 1.500 Euro-Mindestlohn war ein erster wichtiger Schritt, um Frauen, die in Niedriglohnbranchen arbeiten, zu unterstützen. Für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armutsgefährdung braucht es aber einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.700 Euro. Davon profitieren nicht nur Vollzeit- sondern auch Teilzeitbeschäftigte.
Die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten ab 2018 ist ein wichtiges Signal für eine gendergerechte Arbeitswelt. Besonders im Handel erwarten sich die ÖGB-Frauen Auswirkungen. Hier arbeiten überwiegend Frauen, aber nur 12,9 der Aufsichtsräte sind weiblich. Besonders wichtig ist, dass die Regelung beide Seiten – Eigentümervertretung und Belegschaftsvertretung – im Aufsichtsrat vorsieht.Was braucht es für eine echte Gleichstellung?
Rascher Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen mit Öffnungszeiten, die Eltern und vor allem Frauen eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern. Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz für jedes Kind, ab dem 1. Lebensjahr, der den VIF-Kriterien entspricht.
Rechtsanspruch auf Papamonat: Soll dazu führen, dass sich Väter verstärkt der Kinderbetreuung widmen und unabhängig vom Wohlwollen der Unternehmen die Familienzeit in Anspruch nehmen können. Anrechnung der Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche Einkommensberichte auch in kleineren Betrieben
Ausbau qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze und geteilte Führungsmodelle
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