Gastgartenflächen können vergrößert werden
Um das Einhalten der Corona-Auflagen in den Gastronomiebetrieben zu erleichtern, ermöglicht die Stadt Bruck die temporäre Vergrößerung der Gastgartenflächen.
Am 15. Mai 2020 nimmt auch die Gastronomie ihren Betrieb wieder auf. Um das Einhalten der Auflagen zu erleichtern können dort, wo die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, Gastgärten flächenmäßig vergrößert werden.
„Dadurch soll das Einhalten von Mindestabständen zwischen den Gästen erleichtert werden. Um die Gastronomie auch finanziell zu unterstützen, kann zudem ein Antrag auf Aussetzung des Benützungsentgeltes bzw. der Miete für die Monate April bis Oktober 2020 gewährt werden“, meint Bürgermeister Peter Koch. Durchfahrtsbreiten von mindestens vier Meter für Liefer- und Einsatzfahrzeuge müssen jederzeit freigehalten werden. Auch die Anzahl der Tische bzw. der Sitzmöglichkeiten darf nicht erhöht werden.
„Ich hoffe, mit diesen Maßnahmen die Situation für die Gastronomie in unserer Stadt etwas
zu erleichtern“, so Koch, der darauf setzt, dass die Bruckerinnen und Brucker, aber auch auswärtige Gäste, das Angebot rasch wieder annehmen. Gemeinsam mit Robert Pichler, Fachbereichsleiter Planung und Bau, und Erich Weber, Geschäftsführer der Standort und Marketing GmbH, besuchte Koch die Gastronomen und Wirte persönlich, um die Anträge und Vereinbarungen unterschreiben zu lassen.
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