Hans Linz: Es wird heiß im Millionen-Krimi
In rund einem Monat beginnt am Landesgericht Leoben der Strafprozess gegen Hans Linz. Der ehemalige Inhaber und Chef des Unternehmens HLF (Hans Linz Finanzberatung) und Präsident des Fußballvereines DSV Leoben ist des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der betrügerischen Krida angeklagt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
In intensiver Vorbereitung auf den Prozess befindet sich der Liezener Rechtsanwalt Michael Bauer. Gemeinsam mit seinem Kollegen Erich Holzinger vertritt Bauer 162 Anleger, die Hans Linz um rund acht Millionen Euro geprellt haben soll. Insgesamt wird Linz ein Schaden in der Höhe von rund 30,5 Millionen Euro zur Last gelegt. Laut Anklageschrift habe er von mehr als 600 Kunden Geld entgegengenommen mit der Zusicherung, es in Genussscheinen der AvW-Gruppe anzulegen. Entsprechende Übernahmebestätigungen und Treuhanderklärungen liegen vor, die vereinbarten Investments hat Linz laut Anklage aber nie getätigt. Die AvW will von Linz’ „Barschiene“ nichts gewusst haben.
Der juristische Weg zu möglichen Entschädigungen für Linz’ Kunden ist mühsam. Beide in den Fall verwickelte Gesellschaften (die HLF und mittelbar die AvW) sind insolvent, dazu kommt eine geteilte Zuständigkeit der Justiz: Die Betrugsanklage fällt in die Kompetenz der Staatsanwaltschaft Leoben, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt parallel zum Vorwurf der betrügerischen Krida. Anleger-Anwalt Bauer hat eine Bündelung der Verfahren in Leoben beantragt, und zwar noch vor Beginn der Hauptverhandlung. Weiters plädiert Bauer für eine Ausweitung des Auftrages an den Gutachter Fritz Kleiner, um die Geldflüsse genauer zu rekonstruieren. „Hans Linz behauptet, es seien zwölf Millionen in den Fußballverein geflossen, der Gutachter kommt aber auf weniger als acht. Hier ist vieles unstimmig, und aus meiner Sicht ist der Verbleib von insgesamt 17 Millionen Euro nicht nachvollziehbar“, sagt Bauer. Geld, das er für seine Klienten „einfangen“ will.
Ein erklärtes Ziel des Anlegervertreters ist auch, dass Hans Linz zusätzlich noch des Delikts der Untreue angeklagt werden möge. Das würde helfen, die Ansprüche der Anleger im laufenden Insolvenzverfahren zu untermauern.
Denn ob die Forderungen der Kundschaft im Linz-Konkurs anerkannt werden, ist noch unklar. Vom Masseverwalter werden sie bestritten, weshalb Michael Bauer sie anhand eines Einzelfalles eingeklagt hat. Die Entscheidung liegt beim Oberlandesgericht Graz. Befindet das Gericht zu Gunsten Bauers Eingabe, würden die Forderungen der übrigen Anleger auf dieser Grundlage nachgereicht.
Voraussichtlich im Frühsommer wird Linz’ Vermögen per Versteigerung im Konkursverfahren verwertet. Unter den Hammer kommen das Wohnhaus, ein angrenzendes Bauernhaus und die Ferienanlage in St. Martin, dazu zwei Fahrzeuge, Teppiche, Weinsammlung, Uhren und, und, und. Anleger-Anwalt Bauer besteht zudem auf eine eingehende Prüfung einer Schenkung aus dem Jahr 2008. „Im November hat Hans Linz seiner Tochter ein Reihenhaus übertragen. Aufgrund der Turbulenzen bei AvW muss die Entwicklung für ihn da aber schon absehbar gewesen sein, weshalb eine bewusste Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorliegen könnte“, sagt Bauer.
Die Liezener Anlegervertreter haken für ihre Klienten auch im AvW-Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt ein, die Forderungen werden auch dort eingebracht. Anwalt Bauer erläutert, wieso: „Hans Linz war zehn Jahre lang Mitglied des Vorstandes, ist beim Vertrieb auch als Organ der Gesellschaft aufgetreten und hat Geld entgegengenommen. Hier wird unseres Erachtens eine Organhaftung der AvW schlagend, ganz unabhängig davon, ob Linz und Auer-Welsbach einander heute wechselseitig vorwerfen, vom jeweils anderen übers Ohr gehauen worden zu sein.“
Werden die „Linz-Forderungen“ im AvW-Konkurs anerkannt, könnte sich eventuell sogar ein Weg zu Ansprüchen an die „Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH“, kurz AeW, öffnen. Die AeW ist de facto ein Notfalls-Haftungsverband der Wertpapierbranche, und die AvW war von 1999 bis 2009 Mitglied.
„Und zuletzt stellt sich auch noch die Frage nach einer Haftung der Republik“, sagt Bauer und begründet das so: Bei einer Überprüfung der AvW durch die Bundeswertpapieraufsichtsbehörde (heute FMA) seien schon im Jahr 2001 Missstände aufgezeigt worden, jedoch seien Konsequenzen daraus ausgeblieben. Im selben Jahr sei eine AvW-Betriebsprüfung durch das Finanzamt Klagenfurt eingestellt worden. Zuständig für beides: das Finanzministerium, sprich die Republik Österreich.
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