Schlupflöcher und die Grenzen
Petra Kühberger informierte die gewerblichen Dienstleister über Steuern und Abgaben in Bruck.
Unternehmer-Sein bedeutet Innovation und Tatkraft zu vereinen. Unternehmer zu sein bedeutet auch viele rechtliche Hürden zu meistern.
Steuerliche und rechtliche Tipps kompakt auf den Punkt gebracht, das hatte Petra Kühberger, Rechtsreferentin für Steuern und Abgaben in der Wirtschaftskammer, im Gasthaus Folger in Bruck. So referierte sie neben der Rechnungslegungspflicht, die nur unter Unternehmern verpflichtend ist, genauso über Betriebsausgaben, Gewinnfreibetrag sowie über Fristen und Anträge. Kühberger sagte, dass es keine Registrierkassenspflicht gäbe, nur Vorgaben, wenn sie eingesetzt werden.
Zu viel Sozialversicherung
Viele UnternehmerInnen zahlen zu geringe Vorauszahlungen an die Sozialversicherung. Sie müssen mit einer Nachzahlung im Folgejahr rechnen. Die Vorauszahlung einer zu erwartenden Nachzahlung ist nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie wahrheitsgetreu geschätzt wird. Eine willkürliche Vorauszahlung mindert den Betriebsgewinn nicht.
Kleinunternehmerregelung
Generell empfiehlt Kühberger UnternehmerInnen, sich vor dem neuen Wirtschaftsjahr drei Fragen zu stellen: Wie viele Investitionen fallen im kommenden Jahr an? Wird der Umsatz unter der umsatzsteuerfreien Nettogrenze von 30.000 Euro bleiben? Wer sind in Zukunft die Kunden? Firmen oder Privatpersonen? Bei einem Nettoumsatz über 30.000 Euro besteht Umsatzsteuerpflicht. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuerpflicht bedeutet eine Bindefrist von fünf Jahren.
Gewinnfreibetrag für Unternehmer
UnternehmerInnen erhalten einen Gewinnfreibetrag von 13 Prozent. Die Basis bildet der Gewinn. Dieser Betrag ist steuerfrei. Der Grundfreibetrag bis 30.000 Euro Gewinn beträgt somit maximal 3.900 Euro und wird automatisch berücksichtigt. Es bedarf keiner Investitionen.
Zudem gibt es einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bis maximal 45.350 Euro bei Investitionen in begünstigte Anlagevermögen. Diese sind neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 endeten, fallen Wohnbauanleihen unter begünstigte Wertpapiere.
Barbara Pototschnig
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