Schnelle Hilfe für kranke Chefs

- <b>Im Einsatz für Kleinunternehmer</b>: Jantscher-Schwarz, Grach, Hein, Kraker, Fladischer, Folger-Zöhrer in Bruck.
- hochgeladen von Barbara Pototschnig
Ob Unfall, Babypause, Krankheit: Kleinunternehmer erhalten Betriebshelfer für bis zu 70 Tage.
Fällt die ChefIn aus, kann das das Aus für den Betrieb bedeuten. "Frau in der Wirtschaft" hat sich der Sorge der KleinunternehmerInnen angenommen und 2005 die Betriebshilfe ins Leben gerufen.
Die Betriebshilfe ist kostenlos für maximal 70 Tage, wenn die oder der Gewerbetreibende mehr als 14 Tagen arbeitsunfähig ist und das Jahreseinkommen 18.370 Euro nicht übersteigt. Bei Mutterschaft kann die Betriebshilfe acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt oder in den ersten neun Monaten in Anspruch genommen werden. Mütter können so zwischen Hilfe und Geld wählen. Hier gibt es keine Einkommensgrenze wie auch bei der Pflege eines behinderten Kindes.
Der Kindberger Möbelhändler Franz Fladischer konnte mit Hilfe eines Betriebshelfers sein Knie gut rehabilitieren. Dass eine Operation existenzgefährdend sein kann, weiß Martina Hein, die in Kapellen eine Greißlerei betreibt. "Ich hatte einen Bandscheibenvorfall und musste schnell operiert werden", sagt Hein. Dank der Betriebshilfe konnte das Geschäft weitergeführt und die Zahlungen gedeckt werden. "Hier wäre nicht nur der Nahversorger ausgefallen, sondern auch die Ware abgelaufen", so Rosa Folger-Zöhrer von "Frau in der Wirtschaft" Bruck und Gastgeberin des Pressegespräches.
Vor allem aber wollen Folger-Zöhrer und Helga Grach, "Frau in der Wirtschaft" Mürzzuschlag, die Betriebshilfe weiter bekannt machen und Ansprechpartner sein. In den Bezirken Bruck und Mürzzuschlag wurde sie schon 77-mal benötigt, steiermarkweit 750-mal. "Leider wissen viele nicht, dass es sie gibt", sagt Garch.
"Wir stellen auch gewünschte Helfer ein", sagt Elke Jantscher-Schwarz, die FiW-Landesgeschäftsführerin und zuständig für die Betriebshilfe in der Wirtschaftskammer. Wichtig sei, den Antrag an den Verein zu stellen und keinesfalls den Helfer selbst anzumelden.
Infos auf www.wko.at/stmk/betriebshilfe.
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