Gastronomie
Offenbar kommt keine Registrierungspflicht
Wenn am 19. Mai alle Lokale wieder öffnen, muss man zwar getestet, geimpft oder genesen sein, aber offenbar bedarf es keiner Registrierung. Das geht zumindest aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervor.
ÖSTERREICH. Laut Verordnungsentwurf ist sei Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants ein Test, eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung, was man mittels ärztlichem Attest belegen müsse. Doch nicht, wie bis dato, sei eine Registrierung notwendig.
Maskenpflicht für Kellner
Soweit zu den Gästen. Was das Personal betrifft, gelten vergleichbare Regeln.
- Es muss ein Coronavirus-Test mindestens einmal die Woche absolviert werden
- Es herrscht Maskenpflicht für Kellner.
- Zwischen den Tischen soll es einen Abstand von zwei Metern geben.
- Geöffnet werden dürfen Lokale von 5.00 bis 22.00 Uhr.
- Für Gäste gibt es eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen sowie auf dem Weg zum WC
Sperrstunde ist um 22 Uhr
Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte am Donnerstag verkündet, die Gastronomie doch auch am 19. Mai aufsperren zu wollen. Zuletzt gab es Spekulationen, dass dies zumindest drinnen erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen soll. Fix ist weiterhin: Für Discos, Bars und Nachtclubs heißt es: Bitte warten.
Kontrollen mit Polizei
Wie der ORF berichtet, wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert. Die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien solle stichprobenartig Kontrollen durchführen. In welcher Form, sei erst mit der endgültigen Verordnung klar. Diese solle Anfang nächster Woche kommen. Ludwig hatte angekündigt, dass drei Teams mit jeweils vier Personen unterwegs sein werden. Die Kontrollen sollen in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.
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Werter Hr. Zipper, ihr Ansatz ist vollkommen in Ordnung, nur wie sie richtig bemerkt haben, wir haben bereits eine ECard...nur die funktioniert bis heute nicht. Somit bräuchten wir auch keine weiteren NotCards oder den "Grünen Pass"...man sollte nur bereits vorhandenes verwendbar machen. Und ja, ein Arzt oder ein Spital sollte unsere Daten auslesen können um unser Leben im Erstfall retten zu können. Nur, mit Verlaub, der Datenschutz ist keinesfalls irrelevant wenn ein Gastronom, ein Veranstalter oder vielleicht sogar ein Arbeitgeber unsere privaten Gesundheitsdaten auslesen kann. Vom Mißbrauch der Datenweitergabe mal ganz abgesehen gehen unsere persönlichen Daten niemanden was an. Am Beispiel Arbeitgeber stellen sie sich mal vor sie haben eine chronische Krankheit, viele Krankenstände in der Vergangenheit oder Einschränkungen durch einen Bandscheibenvorfall usw...jeder Arbeitgeber kann diese Daten einlesen...und nun überlegen sie mal wie einfach es nun für sie wäre einen Job zu finden wenn die Arbeitgeber sie aufgrund ihrer Krankenakte nicht einstellen wollen.