Gastronomie
Offenbar kommt keine Registrierungspflicht

  • Der Besuch eines Gastlokals dürfte künftig ohne vorherige Registrierung möglich sein.
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Wenn am 19. Mai alle Lokale wieder öffnen, muss man zwar getestet, geimpft oder genesen sein, aber offenbar bedarf es keiner Registrierung. Das geht zumindest aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervor.

ÖSTERREICH. Laut Verordnungsentwurf ist sei Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants ein Test, eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung, was man mittels ärztlichem Attest belegen müsse. Doch nicht, wie bis dato, sei eine Registrierung notwendig.

Maskenpflicht für Kellner

Soweit zu den Gästen. Was das Personal betrifft, gelten vergleichbare Regeln.

  1. Es muss ein Coronavirus-Test mindestens einmal die Woche absolviert werden
  2. Es herrscht Maskenpflicht für Kellner.
  3. Zwischen den Tischen soll es einen Abstand von zwei Metern geben.
  4. Geöffnet werden dürfen Lokale von 5.00 bis 22.00 Uhr.
  5. Für Gäste gibt es eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen sowie auf dem Weg zum WC

Sperrstunde ist um 22 Uhr

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte am Donnerstag verkündet, die Gastronomie doch auch am 19. Mai aufsperren zu wollen. Zuletzt gab es Spekulationen, dass dies zumindest drinnen erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen soll.  Fix ist weiterhin: Für Discos, Bars und Nachtclubs heißt es: Bitte warten.

Kontrollen mit Polizei

Wie der ORF berichtet, wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert. Die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien solle stichprobenartig Kontrollen durchführen. In welcher Form, sei erst mit der endgültigen Verordnung klar. Diese solle Anfang nächster Woche kommen. Ludwig hatte angekündigt, dass drei Teams mit jeweils vier Personen unterwegs sein werden.  Die Kontrollen sollen in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.

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6 Kommentare

Werter Hr. Zipper, ihr Ansatz ist vollkommen in Ordnung, nur wie sie richtig bemerkt haben, wir haben bereits eine ECard...nur die funktioniert bis heute nicht. Somit bräuchten wir auch keine weiteren NotCards oder den "Grünen Pass"...man sollte nur bereits vorhandenes verwendbar machen. Und ja, ein Arzt oder ein Spital sollte unsere Daten auslesen können um unser Leben im Erstfall retten zu können. Nur, mit Verlaub, der Datenschutz ist keinesfalls irrelevant wenn ein Gastronom, ein Veranstalter oder vielleicht sogar ein Arbeitgeber unsere privaten Gesundheitsdaten auslesen kann. Vom Mißbrauch der Datenweitergabe mal ganz abgesehen gehen unsere persönlichen Daten niemanden was an. Am Beispiel Arbeitgeber stellen sie sich mal vor sie haben eine chronische Krankheit, viele Krankenstände in der Vergangenheit oder Einschränkungen durch einen Bandscheibenvorfall usw...jeder Arbeitgeber kann diese Daten einlesen...und nun überlegen sie mal wie einfach es nun für sie wäre einen Job zu finden wenn die Arbeitgeber sie aufgrund ihrer Krankenakte nicht einstellen wollen.

Werter Herr Müller, natürlich verlangt es etwas Fingerspitzengefühl welche Daten gespeichert werden sollen. Und auch natürlich wäre es, wenn es dafür nur eine Karte gäbe sodaß man nicht noch eine Karte mehr zu den bereits vorhandenen mit sich führen muß. Aber eine andere Frage, finden Sie es einem eventuell neuen Arbeitgeber gegenüber fair, wenn man ihm Behinderungen, die für die Ausübung des Jobs relevant sind, verschweigt oder gar verheimlicht? Schön brav nichts sagen und dann gehen die Krankenstände eben einer nach dem anderen hurtig weiter. Sie haben recht, niemanden gehen meine Daten etwas an, aber gibt auch Situationen, wo ich eben gewisse Daten offen legen muß. Es wird auch sicher niemamd einen Job gekommen, wenn er sagt "hier bin ich und morgen fang ich an, alles andere geht sie nichts an". Ich weiß, Datenschutz ist ein sehr sensibles Thema, aber man kann es auch damit übertreiben, denn wer wirklich an meine Daten kommen will, der findet auch einen Weg dazu. Das zeigen ganz deutlich die Datenbankeinbrüche beim Pentagon und sonstwo und diese Institutionen haben sich ganz sicher mit der besten Soft und Hardware gegen solche Attacken gewappnet und trotzdem gelingt es dort einzubrechen.

Nun, jeder kann und soll mit der Preisgabe seiner Daten umgehen wie er will, nur dazu gezwungen zu werden finde ich nicht in Ordnung...erinnert mich zu sehr an die Zustände in China.
Nein, dem Arbeitgeber etwas verschweigen meinte ich nicht...es wird dem Arbeitgeber nur einfacher gemacht zu selektieren und das widerspricht dem Gleichheitsgesetz. Als Bsp. zur Verdeutlichung, ein Arbeitskollege hat eine chronische Krankheit, kann seinen Job aber zu 100% ausführen...sollte er einen neuen Arbeitgeber benötigen und dem wären die Gesundheitsdaten bei Bewerbungseingan verfügbar, würde er ihn vielleicht ablehnen bevor auch nur ein Einstellungsgespräch stattgefunden hat. Oder nehmen sie Raucher her...der Arbeitgeber vielleicht überzeugter Nichtraucher...ein Raucher hätte nie eine Chance auf den Job.

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