Lange Nacht des Sparens – Die Raiffeisenbank Deutschlandsberg lud zum Vortrag „Das neue Erbrecht 2017“

Zum Thema „Das neue Erbrecht 2017“ hatte die Raiffeisenbank Deutschlandsberg zahlreiche interessierte Besucher nach Deutschlandsberg gelockt. Im Bild v.l. Leiter der Firmenbank Private Banking Vorstandsdir. Michael Hödl, Referent  Heinrich Weninger, Dipl. Finanzberater Gerhard Krois sowie Vorstandsdir. Georg Lampl
  • Zum Thema „Das neue Erbrecht 2017“ hatte die Raiffeisenbank Deutschlandsberg zahlreiche interessierte Besucher nach Deutschlandsberg gelockt. Im Bild v.l. Leiter der Firmenbank Private Banking Vorstandsdir. Michael Hödl, Referent Heinrich Weninger, Dipl. Finanzberater Gerhard Krois sowie Vorstandsdir. Georg Lampl
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Dazu konnte Vorstandsdirektor Georg Lampl im sprichwörtlich bis auf den letzten Platz gefüllten Festsaal der Ebene² der Raiffeisenbank Deutschlandsberg niemand geringeren als Mag. Dr. Heinrich Weninger, Direktor der Kathrein Privatbank AG, als fachkundigen Referenten in der Mitte willkommen heißen.
Nach einer anschaulichen Einführung in die durchaus komplexe Thematik „Das neue Erbrecht und was man hier alles falsch machen kann, erklärte Dr. Weninger in anschaulich aufbereiteten Beispielen.

Wissenswertes um das neue Erbrecht

Tabuthemen Tod und Vermögen, die Notwendigkeiten einer Regelung zu Lebzeiten, sowie Vorgaben und zeitliche sowie inhaltliche Schranken bildeten den Mittelpunkt des interessanten Vortrages.
Wissen sollte man auch, dass Scheidung bisher kein Testament gebrochen hat, Testamente so ihre Tücken haben, Pflichtteilsberechtigte oft aus dem Nichts auftauen, eine Kopie des Testaments nichts Wert, eine Lebensgefährtin gesetzlich fast nichts erbt, oder dass österr. Staatsbürger allenfalls fremdes Erbrecht unterliegen können.

In fundierter Weise wurden die Änderungen des Erbrechtes seit 2017, das richtige Testament, Internationales Verlassenschaftsverfahren, Steuern bei der Vermögensweitergabe, bis hin zu einer leicht verständlichen Zusammenfassung und Vorschau erklärt.

Die Änderungen zum neuen ABGB –Erbrecht ist die größte Gesetzesneufassung seit 1945 enthält zwar keine groben Änderungen, jedoch Anpassungen an zahlreiche geänderte soziale gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Umstände des heutigen Lebens, an die damals noch nicht gedacht werden konnte. Weiteres die Beibehaltung des Pflichtteilsrechts, die Erweiterung des Ehegattenerbrechts, die Erweiterung der Rechte von Lebensgefährten bis hin zur Geltung für Sterbefälle seit Jänner 2017.
Änderungen im Erbrecht neu sind u.a. beim Pflichtteilsrecht mit „Erstreckung“ von Pflichtteilszahlungen, Eltern sind nicht mehr pflichtteilsberechtigt, erhöhte Anforderungen an fremdhändige Testamente, sowie im Punkt Pflegevermächtnis die Abgeltung naher Angehöriger für längere Zeit umfassende Pflegeleistungen innerhalb von drei Jahren vor dem Ableben.
Anhand einiger praktischer Testamentbeispiele für ein vor bzw. nach 2017 verfasstes Testament zeigte Dr. Weninger in anschaulichen Grafiken auf, dass sich ein Testament unter Umständen durch neue Regelungen als ungültig erweisen kann.

Anschließend nutzten einige Besucher Fragen an den Referenten zu richten, bevor Vorstandsdir. Georg Lampl und die MitarbeiterInnen zu einem Imbiss und Getränken einluden und dabei dieses Thema noch lange für Diskussionsstoff sorgte
Das Team der Raiffeisenbank Deutschlandsberg hilft natürlich gerne bei Fragen um das neue Erbrecht weiter bzw. hält auch entsprechende Unterlagen bereit.

Text und Foto(s) : Josef Strohmeier

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