Ausgehen – wie lange?
Sommerzeit ist Ausgehzeit - wer kennt das nicht? Die Jugendlichen wollen abends mit ihren Freunden oder Freundinnen ausgehen und angeblich dürfen alle anderen länger wegbleiben als Ihre Tochter oder Ihr Sohn.
Grundsätzlich entscheiden die Eltern, wie lange ein/e Jugendliche/r Kinder ausgehen darf.
Das Jugendschutzgesetz legt nur maximale Ausgehzeiten fest.
Ab 16 Jahren gibt es keine gesetzliche Beschränkung mehr. Bis 18 entscheiden aber die Eltern oder Erziehungsberechtigten, wann ein/e Jugendliche/r zu Hause sein muss.
Ausgehzeiten im Bundesland Salzburg (ohne Begleitung Erwachsener):
12-14 Jahre:
So-Fr: bis 22 Uhr, Samstag und vor Feiertagen bis 23 Uhr
14-16 Jahre:
So-Fr: bis 23 Uhr, Samstag und vor Feiertagen bis 24 Uhr
Ab 16 dürfen junge Menschen mit Zustimmung der Eltern das gesamte Veranstaltungsangebot ohne Eltern nutzen – ausgenommen bei einer Jugendgefährdung.
Jugendveranstaltungen und Tanzschulen dürfen ohne Eltern ab 14 und Bälle ab 16 besucht werden.
Ausweispflicht:
Im Zweifelsfall muss das Alter mit einem geeigneten Dokument ausgewiesen werden. Der S-Pass (Salzburger Jugendkarte) gilt als Altersnachweis und wird auch von den Salzburger Sicherheitsorganen anerkannt!
Quelle: Broschüre „Jugendschutz“ Abteilung Soziales, Land Salzburg
Anzufordern unter: (0662) 8042 - 35 42
Download:
http://www.salzburg.gv.at/jugendschutz.pdf
Weitere Infos:
Forum Familie Flachgau Elternservice des Landes Salzburg
Wolfgang Mayr
Tel. 0664/8284238
Mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/forumfamilie/neuigkeiten-flachgau.htm
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