Umfrage: VwGH bestätigt Genehmigung
Die 380-kV-Freileitung wird weiter gebaut

Die Freileitung wird weiter gebaut. Der VwGH hat entschieden. | Foto: Franz Neumayr
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VwGH bestätigt die Genehmigung für die 380 kV-Freileitung. Damit steht dem Strominfrastrukturprojekt nichts mehr im Weg.

KOPPL, EUGENDORF. „Endlich“, lautet der Kommentar von Peter Unterkofler, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) Salzburg, anlässlich der heute, Dienstag zugestellten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zum Strominfrastrukturprojekt Salzburgleitung. Sämtlichen Revisionen wurde keine Folge gegeben.

Industiellenvereinigung ist erleichtert

„Damit ist das Erkenntnis des BVwG aus 2019 endgültig unanfechtbar geworden“, so Unterkofler erfreut, der vor allem die Versorgungssicherheit für die Stromkunden und die Wichtigkeit der Investitionen der APG betont.  "Der Netzbetreiber plant alleine für die Salzburgleitung Investitionen in der Höhe von 890 Millionen Euro, damit werden in Salzburg 2.250 Arbeitsplätze gesichert", so Unterkofler.

Wirtschaftskammer freut sich

"Dem für Österreichs Wirtschaft wichtigen Ringleitungsschluss der 380-kV-Leitung steht nun nichts mehr im Wege“, begrüßt WKS-Präsident Peter Buchmüller die Entscheidung. Auch Buchmüller verweist auf die Investitionen und die zukünftige Versorgungssicherheit aller Stromkunden, vor allem der Betriebe. Der dreistellige Millionenaufwand, den die APG jährlich aufgrund unzureichender Netzkapazitäten für die Netzstabilisierung aufwenden muss, ist besser in den Ausbau und die Energiewende investiert. Vor allem aber kann die Energiewende hin zu erneuerbaren Energie wie Wind- und Solarenergie nur gelingen, wenn dieser Strom auch ausreichend und kostengünstig transportiert werden kann. „Dafür ist die zügige Fertigstellung der Ringleistung die Voraussetzung“, betont Buchmüller.

Verständnis von den Grünen

Landessprecher Heinrich Schellhorn und NRabg. Astrid Rössler sehen die „rechtsstaatliche Vorgangsweise des Landes bestätigt“. Gleichzeitig habe er aber „großes Verständnis für die bittere Enttäuschung der Bürgerinnen und Bürger“, zugleich sei mit diesem höchstgerichtlichen Entscheid aber auch „die dringend notwendige rechtliche Klärung dieser Causa“ erfolgt. So kommentiert LHStv. Heinrich Schellhorn, Landessprecher der Grünen Salzburg, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. „Das Land hat es sich seinerzeit mit der Genehmigung nicht leicht gemacht. Auch wenn oft anderes behauptet wurde, steht nun endgültig fest, dass keinen rechtlichen Hebel gab, diesem Projekt die Bewilligung zu verweigern“, so Schellhorn.


Die Grenzen des Rechtes

Auch die Grüne Nationalratsabgeordnete Astrid Rössler, seinerzeit als Landeshauptmann-Stellvertreterin für das Behördenverfahren ressortzuständig, nimmt die Entscheidung zur Kenntnis: „Wer mich kennt, weiß, wie bitter es für mich damals war, die Grenzen zu akzeptieren, die mir das Recht bei diesem Projekt gesetzt hat. Eine Verkabelung vorzuschreiben, war schlicht nicht möglich, das haben mittlerweile auch alle Gerichtsentscheidungen über die Einsprüche von Betroffenen bestätigt“, so Rössler.


Novellierung gefordert

Gerade deshalb möchte sich die Abgeordnete nun im Nationalrat für eine Änderung des Starkstromwegegesetzes einsetzen: „Eine Novellierung dieses Gesetzes ist längst überfällig. Es muss für Behörden in Zukunft möglich sein, bei der Errichtung von Höchstspannungsleitungen die Prüfung von Teilverkabelungen zu verlangen.“ Noch gebe es dafür keine Einigung mit der ÖVP, doch sie zähle darauf, dass sich der Regierungspartner „auf lange Sicht den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um Natur- und Landschaftsschutz nicht verschließen kann“.

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