Wohnen in Salzburg
"Die emotionale Rallye ist vorbei"

Das Recht auf Wohnen ist weiterhin ein Grundbedürfnis, doch finanziell immer mehr eine Herausforderung.

SALZBURG/FLACHGAU. Während die Mieten teurer werden und die Kosten für ein Eigenheim, wegen der KIM-Verordnung, für manche nicht zu stemmen sind, bleibt die erhöhte Nachfrage nach einem Eigenheim weiterhin bestehen und das Angebot jedoch gering.

Foto: m-haus

"Ein Eigenheim ist die beste Altersvorsorge, daher gehen viele Käufer auch Kompromisse ein und kaufen stadtauswärts. Meistens dort, wo die Infrastruktur gut ausgebaut ist. Wegen der KIM-Verordnung sind sich viele unsicher, ob sie sich ein Eigenheim leisten können. Da raten wir unbedingt Kontakt mit den Bankberatern aufzunehmen, da jeder Mensch eine individuelle Geschichte hat und wir nach Möglichkeiten einer Finanzierung suchen. Viele potenzielle Käufer waren auch in den letzten Jahren verunsichert durch die schwankenden Zinsen, doch diese emotionale Rallye ist vorbei ", so Prok. Peter Mayr, Geschäftsführer.

Prok. Peter Mayr, Geschäftsführer, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen  | Foto: Raiffeisen Immobilien
  • Prok. Peter Mayr, Geschäftsführer, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen
  • Foto: Raiffeisen Immobilien
  • hochgeladen von Rosa Besler

Tatsächlich stiegen die Zinsen vom Juli 2022 bis 2023 in stetigen Schritten massiv an. "Wir hatten von Juli 2022 bis Dezember 2023 Zinsanstiege von 0,0 Prozent auf 4,5 Prozent", so Sigi Kämmerer, Pressesprecher vom Raiffeisenverband Salzburg.

Foto: Archiv

Die Zweitwohnsitzbeschränkung 

Seit kurzem wurde eine Zweitwohnbesitzbeschränkung in Salzburg-Stadt und Neumarkt beschlossen. "Salzburg bietet viele Erholungsorte, daher wer einen Zweitwohnsitz besitzt, welcher vor dem 01.03.1993 gebaut wurde, kann diesen auch weiterhin als Zweitwohnsitz nutzen. Erst wenn jemand eine Immobilie, welche als Zweitwohnsitz gemeldet ist und vor 1993 gebaut wurde, als Hauptwohnsitz ummeldet, entwertet diese damit, weil die Möglichkeit auf den Zweitwohnsitz verfällt", erklärt Prok. Peter Mayr.

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