Caritas Haibach
Beeinträchtigung und Sexualität – Geht das überhaupt?

Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, Daniel Zorn (Invita Wohnhaus Haibach) und Anna Wolfesberger (Obfrau Verein Senia), v. l.  | Foto: Land OÖ
  • Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, Daniel Zorn (Invita Wohnhaus Haibach) und Anna Wolfesberger (Obfrau Verein Senia), v. l.
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Das Land Oberösterreich zeichnete gemeinsam mit dem Verein Senia Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen mit dem Gütesiegel „Sexualität und Beeinträchtigung“ aus – eine Einrichtung stammte aus dem Bezirk Eferding.

HAIBACH OB DER DONAU. Das Gütesiegel ist in seiner Form einzigartig in Europa. Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer überreichte den engagierten Organisationen in einem Festakt das offizielle Gütesiegel. Insgesamt wurden 21 Einrichtungen ausgezeichnet, im Bezirk Eferding wurde das Invita-Wohnhaus der Caritas in Haibach ob der Donau ausgezeichnet.

Das Gütesiegel dient der Qualitätssicherung im Bereich der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Umfeld beim Thema Liebe, Zärtlichkeit, Partnerschaft und Sexualität. Das Ziel ist die Etablierung eines Qualitätsstandards im Wirkungsbereich des Oö. Chancengleichheitsgesetz und das Aufbrechen eines Tabuthemas. Denn auch Menschen mit Beeinträchtigungen haben Bedürfnisse in Sachen Liebe und Sexualität.

„Auch Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Bedürfnis nach und Recht auf Sexualität. Oft ist es aber nicht möglich, dass Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen ihre Sexualität frei ausleben können. Hier soll das Gütesiegel aufklären und unterstützen. In Oberösterreich wollen wir Inklusion fördern und Menschen mit Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen, hierzu gehört auch das Thema Sexualität“,

betont Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer im Rahmen der Auszeichnung.

Die Überprüfung der Erfüllung und Einhaltung der Kriterien entsprechend einem Kriterienkatalog obliegt dem Verein Senia. Dieser unterstützt interessierte Träger und Einrichtungen auch bei der Umsetzung und begleitet diese bei der Erreichung der Standards.

Strenge Kriterien

Jede Einrichtung kann selbst entscheiden, ob sie das Gütesiegel beantragen möchte. Die Überprüfung wird von unabhängigen Personen, Fachleuten und Betroffenen, dem sogenannten Entscheidungsgremium, durchgeführt. Federführend wirkt die IVMB, (Vereinigung der Interessensvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigungen in OÖ) mit.
Im Zuge der Überprüfung werden auch direkte Befragung mit den Kundinnen und Kunden durchgeführt. Erfüllt die Einrichtung die Kriterien, die in den Qualitätsstandards festgelegt wurden, wird dieser das Gütesiegel Sexualität in Form eines Zertifikats verliehen. Das Gütesiegel wird einmalig verliehen und in regelmäßigen Abständen überprüft.

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