Brauerei Grieskirchen
Gericht bewilligte vorläufigen Fortbestand
In dem am 4. März eröffneten Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die Brauerei Grieskirchen GmbH hat die Schuldnerfirma nunmehr einen weiteren Schritt Richtung der angestrebten Sanierung absolviert.
GRIESKIRCHEN. Beim Landesgericht Korneuburg hat laut KSV1870 am 18. April die Berichts- und Prüfungstagsatzung stattgefunden. 161 Gläubiger haben Forderungen in Gesamthöhe von 3,9 Millionen Euro angemeldet, die von der Insolvenzverwalterin zumindest aktuell in der Höhe von 3,2 Millionen Euro anerkannt wurden.
Trotz Sanierung 2020 wieder Probleme
"Die Schuldnerin hat bereits im Jahr 2020 einen Sanierungsplan mit den Gläubigern abgeschlossen und nach eigenen Angaben auch erfüllt", informiert der Kreditschutzverband (KSV) 1870. "Im Anschluss kam es jedoch zu einem starken Anstieg der Energie- und Produktionskosten, der das Unternehmen vor besonderen Herausforderungen stellt, weil die Bierproduktion mit einem hohen Energieaufwand verbunden ist. Auch die gestiegenen Personalkosten belasten laut eigenen Angaben die Liquidität der Schuldnerin", führt der KSV1870 weiter aus.
Fortbetrieb von Gericht bewilligt
"Das Gericht bewilligte jedenfalls den Fortbetrieb des Unternehmens, da laut derzeitiger Einschätzung der Insolvenzverwalterin der Fortbetrieb positiv ist und bei Umsetzung weiterer Reorganisationsmaßnahmen auch eine nochmalige Sanierung gelingen kann", so Peter Stromberger vom KSV1870. Das Unternehmen hat den Gläubigern bereits bei Verfahrenseröffnung einen Sanierungsplan angeboten, welcher aus den laufenden Einnahmen des Unternehmens finanziert werden soll. Die Abstimmung der Gläubiger über diesen Sanierungsplan, der auf Zahlung einer Quote von 20 Prozent binnen zwei Jahren lautet, wird laut KSV1870 am 6. Juni am Landesgericht Korneuburg stattfinden.
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