Neues Naturschutzgesetz

Es wäre Aufgabe der Regierung, die naturräumlichen Besonderheiten, die noch
im Lande vorhanden sind, zu erheben. Dies haben Vereine wie ÖNB, Greenpeace
und andere gemacht. Dies wurde unabhängig von einer politischen Bewertung
gemacht.
Der Dachverband hat die Ergebnisse der EU vorgelegt, woher sollte die denn
wissen, was in der Steiermark noch schützenswert wäre, wenn schon die Landesregierung keine
ehrliche Meinung kund tut? Dazu wurde sie ja seinerzeit aufgefordert.
Im übrigen hat ein Europaschutzgebiet nur sehr wenig an tatsächlicher
Schutzwirkung. Wichtig ist, dass alle 5 Jahre grob der Zustand des Gebietes
überprüft werden muss. Es gilt ein Verschlechterungsverbot.
Muss denn das ferne Brüssel uns sagen,was wir zu schützen haben? Sind
unserte Ämter nicht so viel?
Da haben wir wiedereinmal einen Buhmann.
Prof. Alfred Ertl, Bezirksobmann der Berg- und Naturwacht

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