Qualität der Luft in Fürstenfeld im Sinkflug
2010 verschlechterte sich Fürstenfelds Luftgüte.
Der Feinstaubwert war an 42 Tagen erhöht.
Unter den 15 Messorten mit den meisten Feinstaubüberschreitungstagen Österreichs befanden sich 2010 (erstmals war nicht Graz, sondern Wien mit 87 Tagen Spitzenreiter) sieben steirische Standorte, darunter auch Fürstenfeld. In der Bezirkshauptstadt wurde mit 42 Tagen jenseits des gesetzlichen Maximalwertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft und pro Tag die österreichische Vorgabe von erlaubten 25 Überschreitungstagen weitere 17 Mal übertroffen. Laut EU-Regelung von 35 Toleranztagen schnellte die Feinstaubbelastung in Fürstenfeld sieben Mal zu oft in die Höhe. Damit war die Luftqualität deutlich schlechter als im Jahr 2009 und erreichte wieder jenes Niveau des Feinstaubrekordjahres 2006, in dem auch die Messstation in Fürstenfeld installiert wurde. In der Oststeiermark befindet sich lediglich Weiz mit 43 Überschreitungstagen in einer ähnlich tristen Lage hinsichtlich der Feinstaubproblematik.
Politik ist gefordert
„Die Verschlechterung 2010 begründet sich darin, dass im Jahr 2009 die Wetterbedingungen außergewöhnlich günstig waren. Feinstaubwerte – eine zu hohe Feinstaubbelastung verkürzt die Lebenserwartung und führt bei Kindern zu Atemwegserkrankungen – müssen aber auch eingehalten werden, wenn die Wetterbedingungen durch Inversionswetterlagen schlecht sind“, erklärt Martin Blum, Umweltexperte des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ).
Blum fordert in diesem Zusammenhang von den politisch Verantwortlichen eine gesetzliche Nachrüstpflicht für alte Lkws und Baumaschinen mit Rußpartikel-Filter. Darüber hinaus, so der Experte, seien Maßnahmen erforderlich, die den Verkehr verringern. Wirksam seien Bahnverbindungen und eine gute Nahversorgung.
Während die Bürgerinitiative Allianz gegen die S 7 in der Feinstaubbelastung einen weiteren Grund findet, vom geplanten Straßenbauprojekt abzusehen, sieht Grüne-Umwelt-sprecherin LAbg. Sabine Jungwirth Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann in der Angelegenheit gefordert. „Die Feinstaubbekämpfung muss beim Hauptverursacher Verkehr, aber auch bei Heizungen und Industrie angesetzt werden“, so Jungwirth. Laut Kurzmann werden derzeit von einer Arbeitsgruppe Lösungsvorschläge erarbeitet, die alle relevanten Bereiche umfassen. Bereits Ende Jänner gibt es dazu Zwischenergebnisse.
4 Fragen zum Thema Feinstaub an Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann:
Welche Maßnahmen können getroffen werden, um in „Feinstaubballungszentren“ wie Fürstenfeld die Luftgüte zu erhöhen?
Die Belastung bei Feinstaub tritt nicht geballt, sondern großräumig auf. Daher wurde bereits 2004 das erste steirische Feinstaubprogramm beschlossen. Im Dezember 2010 wurden seitens des Umweltressorts die Überarbeitungen und Evaluierungen im Hinblick auf das neu zu erarbeitende Steiermärkische Luftreinhalteprogramm bezüglich des Schadstoffs PM10 (Feinstaub) beschlossen. Erste Ergebnisse einer Projektgruppe wird es bis Ende Jänner geben. Spätestens im Juli wird sich die Regierung damit befassen.
Führt die geplante S 7 zu einer weiteren Verstärkung der Belastung oder trägt sie neben der Verkehrsentlastung auch zur Umweltentlastung in den Wohngebieten bei?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung für die S 7 läuft noch. Der Bereich Feinstaub wird dabei berücksichtigt. Die Genehmigungsfähigkeit des Projekts hängt wesentlich davon ab, dass die Auswirkungen auf die Luftgüte nur geringfügig sein werden. In diesem Verfahren ist auch zu klären, ob Wohngebiete durch die Verkehrsverlagerung entlastet werden. Für die Bauphase sind alle dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden staubmindernden Maßnahmen vorzusehen.
Wird im Hinblick auf eine Reduktion des privaten Verkehrs, der ja wesentlich zur Feinstaubbelastung beiträgt, der öffentliche Verkehr weiter ausgebaut?
Auch im Jahr 2011 sollen in Abhängigkeit von budgetären Mitteln Verbesserungen im öffentlichen Verkehr umgesetzt werden. Eine Qualitätsoffensive soll die Bereitschaft zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs erhöhen. Dazu gehört neben der kundenfreundlichen Ausstattung von Bahnhöfen und Haltestellen auch deren optimale Erschließung zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Park and Ride sowie Bike and Ride sollen bei entsprechender Nachfrage weiter ausgebaut werden.
Wie sehen die Nachrüstungsbestimmungen bei veralteten Lkws und Baumaschinen aus?
Für Baumaschinen wird eine Verordnung nach dem Immissionsschutzgesetz erlassen, die den Betrieb von Baumaschinen in belasteten Gebieten regelt. Dazu wurde von einer Arbeitsgruppe im Bund an einer einheitlichen Lösung gearbeitet, die demnächst zur Begutachtung bereitsteht. Für das Nachrüsten von Lkws gab es seitens des Umweltressorts bereits 2010 Förderungen.
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